EU-Parlament plant Dublin-Neuregelung: GroKo-„Obergrenze“ zwecklos

Home/Politik, Gesellschaft und Wirtschaft/EU-Parlament plant Dublin-Neuregelung: GroKo-„Obergrenze“ zwecklos

Entscheidungen von wirklicher Tragweite fallen schon längst nicht mehr in den Hauptstätten der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, sondern immer häufiger in Brüssel oder Straßburg, dem zweiten Sitz des Europäischen Parlaments.
Am 16. November 2017 stimmte das EU-Parlament über die Neufassung der Dublin-Verordnung ab, in der es bisher hieß, daß ein Zuwanderer in dem Staat um Asyl ersuchen muß, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. In aller Regel sind das dann die Länder an den EU-Außengrenzen, welche bislang die Pflicht zur Registrierung und zur Erstaufnahme der Asylanten hatten. Im Entwurf zur Reform der Dublin-Verordnung der EU-Kommission wurde das Papier aber an entscheidenden Stellen umgeschrieben. Die Änderungen haben es in sich.

  1. Gibt ein Zuwanderer an, Verwandte in einem Mitgliedsstaat zu haben, die anerkannten Schutz oder einen legitimen Aufenthaltsstatus haben, wird dieser betreffende Mitgliedsstaat automatisch zuständig für den neuen Asylantrag. Das bedeutet, daß Länder wie Schweden oder Deutschland in Zukunft noch stärker von der Asylflut heimgesucht werden.
  2. Liegen gegen die Angaben des Antragstellers keine offensichtlichen Gründe für Zweifel vor, muß er entsprechend in das Land seiner Wahl überstellt werden. Der Asylant muss hier nichts beweisen.
  3. Und noch besser: „Antragstellern wird auch gestattet, sich als Gruppen von höchstens 30 Personen erfassen zu lassen“. Sie können sich dann auch zusammen in einen Mitgliedsstaat überstellen lassen. Schließlich sei man sich ja während der Reise nähergekommen.

Der Entwurf zur Reform der Dublin-Verordnung wurde mit namentlicher Abstimmung (390 Ja-Stimmen, 175 Nein-Stimmen und 44 Enthaltungen) angenommen. Die deutschen EU-Abgeordneten als Vertreter aller größeren deutschen Parteien haben übrigens dem Antrag des Innenausschusses zugestimmt. Jetzt muss nur noch der EU-Rat zustimmen. Das sind die Minister, als Vertreter der Regierungen der EU-Staaten. Hier muß keine Einstimmigkeit vorherrschen.

GroKo hat somit bei der „Obergrenze“ keine Entscheidungsmacht

Kommt die Neuregelung der Dublin-Verordnung auf EU-Ebene, ist somit die zwischen CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag beschlossene „Obergrenze“ nutzlos, denn Länder wie Griechenland werden keinerlei Zweifel einwenden, wenn ein übers Mittelmeer kommender Asylant sagt, er sei sich sicher, Verwandte in Deutschland zu haben. Griechenland wird de facto einfach alle „Flüchtlinge“ durchwinken – trotz festgelegter „Obergrenze“ der großen Koalition (GroKo).
Hier zeigt sich wieder einmal die Scheinheiligkeit der CDU und ganz besonders die der CSU, welche im Zuge der GroKo-Verhandlungen auf eine jährliche „Obergrenze“ pochte, trotz der Erkenntnis, daß diese dank der neuen Dublin-Verordnung für den Arsch sein wird. Reiner Populismus also!
Mit der Erkenntnis, daß das EU-Parlament mit ihren Entscheidungen die nationalen Regierungen quasi entmachtet, ist im ersten Schritt die Präsenz nationalrevolutionärer Kräfte im EU-Parlament umso wichtiger. Langfristig kann es nur eine Lösung gegen das Diktat aus Brüssel geben. Deutschland muss raus aus der EU.
Die Partei „Der III. Weg“ fordert daher in ihrem Parteiprogramm:

Ziel der Partei DER DRITTE WEG ist der Austritt aus der Europäischen Union (EU) und die Schaffung einer Europäischen Eidgenossenschaft auf Grundlage der europäischen Kulturen sowie der gemeinsamen Geschichte und ist getragen vom Willen und der Souveränität der europäischen Völker.