In Ulm und Umgebung hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn (aus „Neutralitätsgründen“) Anklage gegen eine 36-jährige Richterin sowie zwei Justizangestellte (37 und 29 Jahre alt) erhoben. Der Vorwurf: massive Verletzung des Dienstgeheimnisses, Anstiftung dazu, Bestechung und Verletzung von Privatgeheimnissen. Was genau vorgefallen ist, liest sich wie ein schlechter Krimi. Im Dezember 2023 soll die 37-jährige Justizangestellte (damals bei einer Staatsanwaltschaft tätig!) unter Vorspiegelung eines dienstlichen Grundes bei der Richterin und der 29-Jährigen nachgefragt haben, ob gegen ihren damaligen Freund und dessen Bruder Haftbefehle vorliegen. Als „Gegenleistung“ gab’s eine Essenseinladung, welche die Richterin offenbar gerne annahm und prompt die gewünschte Auskunft lieferte: Keine Haftbefehle. Sehr diskret, sehr kollegial. Und das war kein Einzelfall…
Bereits im Oktober 2022 soll dieselbe Richterin die 29-Jährige dazu angestiftet haben, ohne dienstlichen Anlass Melderegisterabfragen zu tätigen und die Ergebnisse an sie weiterzureichen. Im Juli 2024 ging es dann um die Weitergabe von Informationen zu einem anhängigen Strafverfahren. Ausgerechnet an die 29-Jährige in Elternzeit, deren Familienangehöriger in einen Streit mit der betroffenen Person verwickelt war. Alles ohne dienstlichen Grund. Einfach so. Weil man sich kennt.
Die drei Damen waren zeitweise am selben Amtsgericht beschäftigt (welches genau, will die Staatsanwaltschaft aus naheliegenden Gründen nicht nennen). Nun entscheidet das Landgericht Ulm, ob es zum Hauptverfahren kommt. Die Angeklagten sind natürlich weiterhin auf freiem Fuß. Und hier wird es richtig bitter: Das ist kein „bedauerlicher Einzelfall“ irgendwelcher schwarzer Schafe. Das ist der Alltag einer Justiz, die sich selbst als unabhängig und integer feiert, während sie intern wie ein Kaffeekränzchen funktioniert. Man kennt sich, man hilft sich, man tauscht sensible, geschützte Informationen über Bürger aus, mal für ein Essen, mal aus reiner Gefälligkeit, mal, weil man gerade in Elternzeit ist und trotzdem „up to date“ bleiben will, wenn die eigene Familie betroffen ist. Besonders dramatisch wirkt das vor dem Hintergrund der vielen politischen Verfahren der letzten Jahre, in denen politisch motivierte Straftaten mit besonderer Härte verfolgt und bestraft wurden, während das eigene Personal offenbar nach ganz anderen Regeln spielt.
Wo bleibt hier die vielbeschworene Unabhängigkeit der Justiz? Wenn schon Richterinnen und Justizbedienstete Dienstgeheimnisse wie Stammtischgespräche behandeln, wie unabhängig sind dann eigentlich die Entscheidungen, die täglich über Freiheit, Vermögen und Ruf von Normalbürgern gefällt werden? Wie viele Haftbefehle, Ermittlungsverfahren oder sensible Akten sind noch „unter der Hand“ weitergegeben worden, ohne dass es je ans Licht gekommen ist? Wie oft wurde der „dienstliche Anlass“ einfach erfunden, weil man eben zum richtigen Netzwerk gehört? Das hier ist kein Systemversagen, sondern ein System, das genau so funktioniert, wie es strukturell angelegt ist: als geschlossene Gesellschaft, in der Kollegialität und persönliche Beziehungen offenbar mehr zählen als das Dienstgeheimnis und die Rechte der Betroffenen. Der Bürger bleibt außen vor. Er ist nur Objekt der Justizmaschinerie und, wenn es passt, auch mal Informationsquelle für private Rachefeldzüge oder Beziehungsdramen. Man muss sich ernsthaft fragen: Wie viele andere Fälle schlummern noch in den Aktenbergen deutscher Amtsgerichte, die nie aufgeflogen sind? Wie tief reicht dieses Geflecht aus Gefälligkeiten wirklich? Und vor allem: Wem dient eine solche „Justiz“ eigentlich noch? Dem Recht oder dem eigenen Milieu? Die Anklage ist ein kleiner Lichtblick. Aber sie wirft vor allem einen langen, dunklen Schatten auf das Vertrauen in die gesamte Institution. Wenn selbst Richterinnen Haftbefehle gegen die Freunde ihrer Kolleginnen abfragen lassen, dann gute Nacht, Rechtsstaat.















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