
Die Umsatzzahlen der etablierten Schundblätter, von Bild bis Süddeutsche Zeitung, sind kontinuierlich rückgängig. So ist beispielsweise die Bild am Sonntag im Vergleich zum ersten Quartal des Jahres 2017 um 10,8 Prozent auf 766.143 Verkäufe eingebrochen. Auch die Welt am Sonntag hat mit gesunkenen Verkäufen von 5,6 Prozent zu kämpfen. Bei der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sieht es mit einem Minus von 4,2 Prozent nicht anders aus.
Auch das Geschäft mit den Onlineausgaben läuft nicht wie gewünscht. Einige Artikel können dort nur gegen Geld geöffnet werden. Dieses Angebot wird bislang wenig angenommen.
Der Grund für den Umsatzeinbruch liegt nicht allein beim zunehmenden Ausweichen auf Onlinemedien. Viele Bürger suchen gezielt Alternativen zu den etablierten Zeitungen, da sie sich von deren politischer Agenda abwenden.
Dennoch ist die Macht der Presse als vierte Gewalt weiterhin nicht zu verharmlosen. Zwar ist der Begriff „Lügenpresse“ eine Vereinfachung, da selten falsche Fakten präsentiert werden. Dennoch verfolgen Journalisten eine klare politische Agenda, die aus der Berichterstattung herauszulesen ist. Verlage erwarten von ihren Schreiberlingen oft eine gewisse Disziplin, den eigenen Mäzenen gefällig zu schreiben. Ein Beispiel für die Macht von einigen Wenigen hinter den Verlagen ist der Konzern des Juden Rupert Murdoch, der weltweit 2 Prozent aller Medien kontrolliert.
Doch viele der Autoren müssen zu antideutscher Hetze erst gar nicht motiviert werden. Eine Umfrage unter Journalisten aus dem Jahre 2005 bezüglich ihrer politischen Präferenz hat ergeben, dass 35,5 Prozent Grün, 26 Prozent SPD, 8,7 Prozent CDU, 6,3 Prozent FDP und 4 Prozent sonstige Parteien wählen würden. Lediglich ein knappes Fünftel, 19,6 Prozent, sieht sich als unabhängig und keiner Partei nahestehend.
Wahrhafte Neutralität ist von der Presse daher nicht zu erwarten. Dies gilt insbesondere für das nationale Lager. Anhand eines Beispiels einer 2005 erarbeiten „Leitlinie für den Umgang mit Rechtsextremen“ des SPD-Bundesvorstands wurde aufgezeigt, dass die Presse immer das Ziel hat, Nationalisten zu bekämpfen. Vor diesem Hintergrund wurde daher deutlich, dass es wichtig ist, keinen Kontakt mit der Presse zu haben. Öffentliche Auftritte müssen diszipliniert und ordentlich erfolgen, um den Systemmedien die negative Berichterstattung zu erschweren.
Nach dem Vortrag zu diesem umfangreichen Thema begann der Hauptreferent des Abends mit seinen Ausführungen. Da die letzte Rechtsschulung erst wenige Monate zurücklag, wurden die Grundlagen wie Aussageverweigerung und Verhalten bei Hausdurchsuchungen diesmal ausgespart.
Schwerpunkte waren diesmal Einzelheiten zu ausgewählten Paragrafen wie dem §86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen) oder dem §130 StGB (Volksverhetzung).
Hier wurde einmal mehr ersichtlich, mit welchem Wust an Verboten sich Nationalisten in der BRD auseinandersetzen müssen. Die Lage verschlechtert sich dabei immer mehr, da beispielsweise einige Symbole wie die Lebensrune, die vor einigen Jahren noch toleriert wurden, heute bereits Grund für eine Anklage sein können. Besonders gefährlich sind zum Beispiel Symbole, die von Einheiten der SS genutzt wurden, auch wenn es sich dabei meist um Runen handelt, deren Ursprung und Bedeutung um einiges umfassender ist.
Auch auf einige aktuelle Gerichtsfälle ging der Anwalt ein, die Nationalisten betreffen. So ging es zum Beispiel um den Fall des 62-jährigen Alfred Schäfer, der wegen Holocaustleugnung verurteilt wurde. Er hatte in einer Rede unter anderem betont, dass beim Luftangriff der US-Imperialisten auf Dresden, die Stadt kein militärisches Ziel gewesen sei. Gerade in solchen Fällen ist die Arbeit für Rechtsanwälte schwierig. Äußern sie sich zur Sache – so geschehen im Fall Horst Mahler beziehungsweise Sylvia Stolz – laufen sie Gefahr, ebenfalls verurteilt zu werden.
Ein Beispiel für den akribischen „Kampf gegen Rechts“ der Justiz ist der Fall des sogenannten „AB Mittelrhein“. Hier versucht das Koblenzer Landgericht seit nun mehr 6 Jahren erfolglos eine „kriminelle Vereinigung“ anhand Straftaten von Einzelpersonen über einen längeren Zeitraum herbeizufabulieren. Der Mammutprozess hat bereits mehr als 330 Verhandlungstage verursacht und Millionen an Steuergeldern verschlungen. Nachdem der Prozess dieses Jahr geplatzt ist, soll er nun erneut aufgerollt werden. Für die Betroffenen 24 Angeklagten bedeutet dies weiterhin, dass sie große Einschränkungen in ihrem Leben hinnehmen müssen. Eine geregelte Arbeit auszuüben, wird bei den häufigen Verhandlungstagen beispielsweise fast unmöglich.
Insgesamt zeigt sich, dass dem nationalen Anwalt die Arbeit nicht ausgehen wird. Nachdem noch Schulungsunterlagen für die Teilnehmer ausgeteilt wurden und – wer Bedarf hatte – sich auch eine Visitenkarte des Anwalts holen konnte, wurde die Veranstaltung beendet.














