
Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft bescheinigte Abdul D. zur Tatzeit ein
Alter von wahrscheinlich 20 Jahren. Verurteilt wurde er nach Jugendstrafrecht. Als Folge der Tat kam es in der südpfälzischen Kleinstadt zu wiederholten Demonstrationen gegen Ausländergewalt mit zum Teil mehreren Tausend Teilnehmern. In die Kritik geraten war auch der Bürgermeister von Kandel, der bei Veranstaltungen deutsche minderjährige Mädchen mit jungen Ausländern zusammengebracht hatte.
Das Urteil ist vergleichsweise milde.
Erst vor wenigen Tagen war der sogenannte Moschee-Bomber von Dresden zu einer Freiheitsstrafe von knapp 10 Jahren verurteilt worden. Dabei hatten die beiden selbstgebauten Sprengsätze an einer Dresdner Moschee und dem Kongreßzentrum lediglich zu Sachschäden geführt.













