
Dabei wurde ein Ukrainer lebensgefährlich verletzt. Das Küchenmesser verletzte mehrere Gefäße und die Lunge. Zuvor hat der ausländische Gewalttäter einen in Syrien aufgewachsenen Armenier ins Gesäß gestochen. Dieser Angriff wurde vom Gericht nun als Notwehr gewertet, weil das Opfer zuvor den Afghanen niedergeschlagen haben soll. Unfassbar wenn man bedenkt, dass sich der Täter erst kurz zuvor das Messer gekauft hat und unmittelbar nach der ersten Tat, auf ein weiteres Opfer einstach.
Für die Messerattacke auf den Ukrainer, wurde der ausländische Täter nun vom Landgericht Zwickau nach Jugendstrafrecht, wegen versuchter Tötung verurteilt. Zwei Jahre Haft auf Bewährung. Außerdem wurde der Afghane unmittelbar aus der U-Haft entlassen. Ein Skandalurteil, das fast einem Freispruch gleicht. In den sozialen Netzwerken wird dieses Urteil als Freibrief für weitere Messerattacken bezeichnet. In Deutschland ist die Zahl der Messerangriffe um 32 Prozent gestiegen. In Plauen wurden 2019, 52,4% aller Gewaltstraftaten von Ausländern verübt. Und das bei einem Ausländeranteil von „nur“ 7%.
Wir benötigen in Plauen eine völlig neue Politik, die voll und ganz den Interessen und Bedürfnissen des deutschen Volkes unterworfen ist. Schluss mit der Masseneinwanderung von Ausländern aus aller Welt, die unsere Kultur und Identität langfristig verschwinden lassen. Wir wollen hier keine bürgerkriegsähnlichen Zustände wie in den USA, sondern eine Stadt, die uns und unseren Nachkommen Perspektiven, Schutz und Sicherheit garantiert.
Die Sicherheit unseres Volkes darf keine Frage des Geldes sein, sondern muss eine der höchsten Aufgaben der Stadtvertreter sein. Damit auch Sie und ihre Kinder sich wieder ohne Ängste und Sorgen frei in ihrer Stadt bewegen können, steht dieser Punkt bei uns an oberster Stelle. Die Verräterparteien von CDU über SPD, Linke, Grüne und FDP haben uns mit ihrer Politik dahin gebracht, wo wir heute stehen. Daher schauen Sie nicht weg und unterstützen Sie unsere politische Arbeit.
DER III. WEG
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Wenn denn diejenigen, die an Irgendwas oder auch Nichts wie auch immer beteiligt waren, für fragwürdige Gerichtsverfahren mal nicht mehr zur Verfügung stehen, sollte man sich in der Geschichte umsehen:
Wenn ich nun Zyniker wäre, würde ich vorschlagen, diejenigen, die bereits verstorben sind, wieder auszugraben und anschließend zu verurteilen. Denn was dem Papsttum im Jahre 897 mit der sogenannten „Leichensynode“ recht war, kann doch für die BRD – Justiz nur billig sein. Das historische Vorbild ist ja gegeben.
Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für ein versuchtes Tötungsdelikt erhält das Goldstückchen , während eine ältere deutsche Dame die selbe Zeit im Strafvollzug verbringen muss, nur weil sie ihre Meinung über gewisse historische Gegebenheiten kundgetan hat. Buntland in Reinkultur!
Nicht zu vergessen die vielen ehemaligen Köche, Hausmeister und Handwerker, welche über 75 Jahre nach Kriegsende nun des zigtausendfachen Mordes angeklagt und verurteilt wurden und immer wieder verurteilt werden. Man fragt sich dabei vor allem eines: Wie hält man dieses leidige Thema aufrecht, wenn es einmal keine überlebenden mehr gibt, weil zuviel Zeit vergangen ist? Vermutlich werden dann die Kinder derer bestraft, die zwischen 1933 und 1945 ihren Lebensunterhalt in verschiedenen Haftanstalten und Arbeitslagern zubrachten, indem sie dort einem Beruf nachgingen, der wohl kaum etwas mit Tötungsdelikten zu tun hat.