Harte Strafen für Grüße zur Sonne

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Offensichtlich scheint es in diesem antinationalen System keine verabscheuungswürdigere Tat zu geben, als den so genannten „Hitlergruß“ zu zeigen. Die Grußformel ist seit Beendigung des Zweiten Weltkrieges in der Ostmark und der Bundesrepublik verboten. In der BRD wird die Ausführung des Grußes als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB strengstens meinungsfeindlich verfolgt. Bis zu drei Jahre Haft kann man dafür einfangen, auch wenn es beim Zeigen des „Hitlergrußes“ oft an der dahinter stehenden Gesinnung mangelt.

So wohl auch bei einem Berufssoldaten aus der Bundeswehrkaserne Hammelburg. Dieser wurde jüngst erst vom Amtsgericht Bad Kissingen wegen des Verstoßes gegen den § 86a StGB und Missbrauchs seiner Befehlsbefugnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, verurteilt. Vor anderen Soldaten hatte der 32-jährige den Arm zur Sonne gereckt und einen Hauptgefreiten aufgefordert, seinem Beispiel zu folgen. Schlappe sechs geladene Zeugen denunzierten den Feldwebel dann gar vor Gericht. Wer solche Kameraden hat, braucht wohl keine Feinde mehr.

Einen „Jux“ wollte die Richterin in der Sache nicht erkennen, obwohl dies die Einlassung zur tatsächlichen Motivation des Angeklagten war. Neben der satten Bewährungsstrafe wurde der Berufssoldat auch zur Zahlung von 1.500 Euro an die Staatskasse und zur Übernahme der Verfahrenskosten verdonnert. Das Feldwebel-Gehalt wurde bereits im Vorfeld um 30 Prozent gekürzt. Auch disziplinarrechtliche Folgen und die unehrenhafte Entlassung aus der Bundeswehr stehen noch aus. Aber wer will tatsächlich noch in so einem Haufen von lauter Anzinkern und Kameradenschweinen dienen?

Ähnlich ergehen wird es wohl auch einem historischen Freizeitsoldaten, der die Völkerschlacht von Leipzig erst vor wenigen Tagen am Völkerschlachtdenkmal mit Gleichgesinnten nachspielte. Die BILD-Zeitung veröffentlichte großflächig ein Bildausschnitt eines Videos, das der meist unseriös berichteten Boulevardpresse zu Denunziationszwecken offensichtlich von einem filmenden Schlachtenbummler zur Verfügung gestellt wurde. Dort sieht man einen in englischer Uniform stehenden Statisten, der den rechten Arm nach oben reckt. Da es sich hierbei um einen Mitschnitt handelt ist der Zusammenhang der Geste nicht zu erkennen. Es kann sich auch um eine vollkommen unmotivierte Alltagsarmbewegung handeln. Weder die ausländische Uniform, noch der Anlaß des Treffens erhärten aber den Verdacht, daß hier dem ehemaligen deutschen Reichskanzler gestikulierend gehuldigt werden sollte. Doch die BILD jagt im Stile jüdischer Nazi-Jäger dem Hobby-Soldaten penetrant nach, spürt ihn sogar in seinem vermuteten Heimatort in Niedersachsen auf und zeigt das Bild anfänglich ohne Verfremdungen.

Den Luxus des Persönlichkeitsrechts scheint die Hetzpostille offensichtlich nur ausländischen Straftätern und Kinderschändern zuzugestehen. Mittlerweile wurde das Foto – offensichtlich aufgrund Androhung rechtlicher Schritte – von der Gossengazette aber zumindest im Internet verfremdet (siehe Screenshot).

Die BILD jubelt noch am Ende ihres Denunziationsartikel: In Leipzig lässt Polizeipräsident Bernd Merbitz (56) inzwischen das Videomaterial auswerten: „Stellen wir hier einen Straftatbestand fest, werden wir reagieren. Im Übrigen wäre dieses Vorkommen im Rahmen dieses historischen Ereignisses einfach beschämend.“

Beschämend ist hingegen nur eine Gesinnungsgesetzgebung, die Menschen für eine einfache Handbewegung potentiell hinter Gitter wandern läßt und der gesellschaftlichen Vernichtung durch Denunziationen aussetzt. Ein wirklich demokratischer Rechtsstaat hat Strafgesetze gegen freie Meinungsäußerungen und wie auch immer geartete Armbewegungen erst gar nicht nötig. Nur Demokraturen mißbrauchen die Gesetzgebung zur Verfolgung Andersdenkender und mißliebiger Personen.

 

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