
Der Rüpel-Rapper, der von der hiesigen Zeitgeistgesellschaft unter anderem auch den „Bambi für Integration“ erhielt und gerne mit dem Bundesinnenminister Friedrich auf gemeinsamen Bildern posiert, spricht von stilistischen Mitteln, die er über die Musik künstlerisch transportiere. Nachdem zahlreiche Anzeigen aus der Schwulen- und Lesben-Lobby gegen die vorgebliche Skandalnudel bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurden, kündigte nun das Amtsgericht Berlin-Tiergarten an, kein Straferfahren gegen den gebürtigen Tunesier mit dem bürgerlichen Namen Anis Mohamed Youssef Ferchichi zu eröffnen.
Offensichtlich kommt dem Musiker in Justizkreisen sein Promi-Bonus zugute. Durch die besondere Aufmerksamkeit und den aufgesetzten Sturm der Entrüstung, den das Bushido-Musikvideo in der Medienlandschaft hervorrief, klingelte auch die Kasse beim vermeintlichen Skandal-Sänger. Werbestrategen sprechen von einer ausgeklüngelten Verkaufsstrategie des Berliners mit tunesischen Wurzeln, der durch gezielte Provokationen gegenüber der Gutmenschenmafia eine Auflagensteigerung seiner Musikprodukte erreichen will. Die Rechnung ging offensichtlich auch auf.
Weniger Glück mit ihren geistigen Ergüssen haben hingegen in Deutschland kritische Normalbürger, die wegen ihrer geäußerten Einträgen in sozialen Netzwerken und Internetseiten zu geschichtshistorischen Fragen oder zur wachsenden Gesinnungsdiktatur in der bunten Republik Deutschland immer wieder vor den Kadi gezerrt werden. Regelmäßig werden deren Beiträge zensiert und angezeigt, was nicht selten Geld- oder sogar Haftstrafen nach sich zieht. Gedanken- und Künstlerfreiheit gibt es in diesem System demnach ausschließlich nur für jene Gestalten, die am Rockzipfel der politischen Eliten des Landes hängen oder sich in ihrem Deutschenhaß mit Beiträgen gegen das eigene Volk prostituieren.













