Nicht nur Türken, Kurden und Araber sorgen in Deutschland regelmäßig für negative Schlagzeilen durch so genannten „Ehrenmorde“, sondern auch die Volksangehörigen der Kosovaren fallen immer wieder durch die grobe Nichtbeachtung der deutschen Gesetze hierzulande auf. Nur selten gelangen die Fälle vor einen bundesdeutschen Richter, weil die kriminellen Handlungen gerne von der linken Gutmenschenmafia als Kulturbereicherung bagatellisiert oder die Schweigespirale in den kulturfremden Familien selten durchbrochen wird.
Vor dem Landgericht Konstanz wurde jedoch so ein Fall der vermeintlich „kulturellen Bereicherung“ nun Anfang Dezember 2013 verhandelt. Ein muslimischer Familienclan aus dem Kosovo soll laut staatsanwaltschaftlicher Anklage mehrere Ausländer-Mädchen nach Europa eingeschleust und gefangen gehalten haben, um sie hier zwangsweise zu verheiraten.
Das Landeskriminalamtes (LKA) Baden-Württemberg ermittelte gegen insgesamt 22 Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren. Gut 50 Mädchen und junge Frauen sollen dabei "sklavenartig" und ohne zu bezahlen als Hauspersonal wie Leibeigene gehalten worden sein. Die Mädchen und Frauen hätten wie in Gefängniszellen nicht ohne Bewachung von Familienangehörigen ihre Behausungen verlassen dürfen. Nun hat das Gericht die fünf brutalen Familienmitglieder zu lächerlichen Strafen verurteilt. „Der Vater muss drei Jahre und sechs Monate in Haft, einer der Söhne zwei Jahre und sechs Monate. Die Mutter und zwei weitere Söhne bekamen Bewährungsstrafen“, berichte der Südwestdeutsche Rundfunk (SWR).
Daß die Skalvenhaltung von teils eigenen Familienangehörigen nur so niedrige Strafen in der BRD hervorruft, ist ein Skandal. Diese Kuscheljustiz-Urteile ermuntern kulturfremde Ausländer geradezu ihre für Mitteleuropäer mehr als abstoßenden Traditionen hier weiter ungehindert auszuleben. Die Dunkelziffer von ausländischen Straftätern ist in solchen Fällen sehr groß, da meist nur durch die Offenbarung der unter Zwang gehaltenen Familienmitglieder entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden können. Doch wer sich den Behörden aus diesem Kreis anvertraut, muß später um sein Leben fürchten und wird von dem ganzen Rest der Verwandtschaft in der Regel ausgegrenzt, mit dem Tod bedroht und gejagt.