Nachdem die baden-württembergische Landesregierung erst jüngst einen schuldkult-verpflichtenden Staatsvertrag mit der Zigeuner-Lobby abschloß, geht die Anbiederung an die vermeintlich „kulturellen Bereicherer“ aus dem Ausland nun nahtlos weiter. So haben sich die Landtagsfraktionen Mitte Dezember 2013 darauf geeinigt, das Bestattungsgesetz im „Ländle“ zu ändern. Anlaß waren die unerläßlichen Forderungen der Islam-Lobby, Bestattungen im Bundesland auch in Leinentüchern zuzulassen.
Die Christdemokraten waren nur anfangs gegen die Änderung, da sie befürchteten, daß sozial schwache Deutsche die günstigere muslimische Leinentuch-Bestattung dem traditionell christlichen aber teureren Eichensarg vorziehen würden. Das wurde aber mittlerweile geändert und für religiöse Erdbestattung ohne Sarg solle laut neuer Bestattungsordnung ein entsprechender Nachweis erforderlich sein, der dies verhindert.
Vor allem, so berichtet die SWR-Landesschau, soll es „den bis zu 650.000 Muslimen im Land“ nun möglich sein, „die Verstorbenen ihrem Glauben gemäß im Leinentuch zu bestatten“. Bisher ließen sich insbesondere viele Türken nach dem Tod in ihre Heimat fliegen, wo sie die ihrer Kultur und Religion entsprechenden Möglichkeit des muslimischen Begräbnisses vollumfänglich wahrnahmen konnten.