Unglaublich: Während hierzulande mit dem Füllhorn ausländischen Sozialtouristen finanzieller Puder in den Allerwertesten geblasen wird, wurde einer Mutter in Deutschland von der Hartz-IV-Behörde die Anschaffung eines Kinderbettes verweigert.
Die junge Frau stellte einen Antrag beim Jobcenter auf ein neues Kinderbett. Das erste hatte die Leistungsbezieherin in ihrer Not vom Sperrmüll geholt, was dann natürlich nicht lange überlebte. Die Hartz-IV-Behörde verweigerte ihr allerdings nun den Erwerb eines richtigen Kinderbettes über Sozialleistungen, weil es sich hierbei angeblich um keine Erstausstattung handele, da ja das Sperrmüll-Bett schon vorher da war. Vielmehr – so die kaltherzigen Arbeitsagentur-Apparatschiks – handele es sich hier um eine Ersatzbeschaffung, deren Kosten man nicht tragen will. Im Klartext: Nach Meinung des Amtes hätte man ein neues Bett von Amtswegen her bezahlt, wenn die Kindsmutter sich nicht zuvor kostenlos vom Sperrmüll mit einem nur notdürftig zusammengeschusterten Bett zufrieden gegeben hätte.
Der Fall ging nun vor Gericht und die zuständigen Richter entschieden gegen die unsozialen Jobcenter-Mitarbeiter. So argumentierten sie, daß es sich in diesem Fall eben nicht um eine Ersatzbeschaffung, sondern um eine Erstausstattung handele. Das Sperrmüll-Bett erfülle auch nicht die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes. Daher habe das Kind in der Bedarfsgemeinschaft auch ein gesetzliches Anrecht auf ein Kinderbett.
In was für einem Land leben wir eigentlich, wo deutsche Mütter sich ihre Betten vom Sperrmüll holen müssen, während die kapitalistischen Unternehmen hierzulande auch 2013 mit glänzenden Bilanzen prahlen und gleichzeitig unzählige Millionen für ausländische Sozialtouristen herausgeschleudert werden, die in unsere Sozialsysteme einwandern?