Nur fünf Jahre und neun Monate muß der ausländische Mörder des 25-jährigen Daniel S. aus Kirchweyhe (Landkreis Diepholz) nun hinter Gitter, nachdem er vor gut einem Jahr den in seiner Heimatstadt beliebten Lackierer nachts hinterrücks das Leben auslöschte. Der Fall erregte bundesweites Aufsehen, da Daniel lediglich einen Streit schlichten wollte, was ihm letztendlich durch die heimtückische Bluttat einer gewaltkriminellen Ausländergruppe heimgezahlt wurde. Der 25-jährige starb am Ende durch eine Gehirnblutung, maßgeblich hervorgerufen durch die Tritte gegen seinen Kopf. Die Beerdigung von Daniel konnte aufgrund von Drohungen aus dem Umfeld des ausländischen Straftäters gegen Daniels Freunde und Familie nur unter Polizeischutz stattfinden. Daniel S., ein vollkommen unpolitischer Durchschnittstyp, wurde zudem noch von Türken im Internet als „Nazi“ diffamiert.
Verurteilt wurde der migrationsgründige Cihan A. jetzt allerdings nicht wegen Mordes, sondern lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Zudem wurde dem Nichtdeutschen ganz gutmenschlich auch eine Entwicklungsverzögerung nach Jugendstrafrecht zugesprochen, was die Strafbemessung weiter zu dessen Gunsten minimierte. Dass der vorsitzende Richter dem ausländischen Täter attestierte „äußerst streitlustig“ am Tattag gewesen zu sein und ein „unbeteiligtes, zufälliges Opfer“ angegriffen zu haben, macht die lächerliche Strafe noch unverständlicher. „Es liegen bei dem Angeklagten erzieherische Defizite und Persönlichkeitsmängel vor“, erklärte zudem Richter Grebe in seinem Urteilsspruch. Nach der grausigen Bluttat soll der Türke gerufen haben: „Er ist tot! Ich habe das Leben gefickt, er musste mit dem Leben bezahlen!“
Das Gericht kam auch zu dem Schluß, dass Cihan A. nicht als Einzeltäter handelte. Vielmehr organisierte er ein bewaffnetes, aus Ausländern bestehendes „Rollkommando“, das Businsassen auf dem Rückweg von einer Diskothek nach Kirchweyhe richtig aufmischen wollte. Dem späteren Opfer Daniel, der nur den Streit schlichten wollte, wurde in Kung-Fu-Manier von dem 21-jährigen mit osmanischen Wurzeln feige in den Rücken getreten. Danach folgten die tödlichen Tritte gegen den Kopf. Die Verteidigung des gewalttätigen Angeklagten plädierte gar während der Verhandlung frech auf Freispruch. Während des Prozesses gab es immer wieder deutliche Anzeichen, dass sich die Freunde des Angeklagten, die ebenfalls mit einem Migrationshintergrund ausgestattet sind, rechtswidrig absprachen, um das Ergebnis für ihren brutalen Kumpanen zu verbessern. Scheinbar mit Erfolg. Noch während der Verhandlung wich die Staatsanwaltschaft von ihrem ursprünglichen Tatvorwurf des Mordversuches ab.
Das Urteil ist doppelt unverständlich, da der ausländische Gewalttäter nicht das erste Mal vor Gericht stand. So hat der Türke bereits in der Vergangenheit einen 14-jährigen mit einem Messer aus einem nichtigen Grund heraus angegriffen und verletzt. Nicht nur die nahen Verwandten von Daniel S., sondern auch zahlreiche nicht zur Familie gehörenden Zuschauer waren angesichts des laschen Urteils gegen den ausländischen Straftäter fassungslos. Die gutmenschliche Kuscheljustiz zeichnete sich allerdings schon im ganzen Verfahren ab. Das Thema Ausländergewalt wurde weitgehendst von der Justiz und der lizenzierten Presse versucht, unter den Teppich zu kehren. So bleibt ein deutsches Opfer von brutalster Ausländerkriminalität in diesem Lande erneut nahezu ungesühnt. Wie viele junge Deutsche müssen noch sterben, bis man erkennt, dass die Verausländerung unserer Heimat keine Bereicherung darstellt, sondern immer mehr Leben unserer Volksangehörigen fordert?
Bild: buso23 / www.bigstock.com