Kinderporno-Verdacht gegen SPD-Edathy wird zum Justizskandal

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Vor wenigen Tagen berichteten wir erst über die Hausdurchsuchung beim migrationshintergründigen SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy wegen des Vorwurfs Kinderpornos im Internet erworben zu haben. Als äußerst belastet gelten in seinem Fall die gespeicherte persönliche IP-Internetadresse vom Computer des kinderlosen SPD-Mannes, sowie eine Kreditkartenüberweisung an einen kanadischen Anbieter von Kindersex-Videos im Netz. Bei der Zerschlagung eines international agierenden Kinderporno-Rings wurden die Ermittler auf die Daten des inzwischen von seinem Bundestagsmandat zurückgetretenen Politikers in Kanada aufmerksam und leiteten entsprechende Ermittlungen in Deutschland ein. Nun stellte sich heraus, daß die SPD-Spitze bereits seit Oktober 2013 über die Ermittlungen gegen Edathy umfassend vom damaligen CSU-Innenminister und heutigen Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich über den Verdacht gegen ihren Genossen informiert wurde.

Erste Adresse der Weitergabe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Edathy war damals SPD-Chef Sigmar Gabriel. Dieser gab die Informationen dann an den heutigen SPD-Außenminister Steinmeier weiter. Offensichtlich gelangte so per Flüsterpost der deutschen Sozialdemokratie die Information noch Ende 2013 an den vom Kinderporno-Verdacht betroffenen SPD-Funktionär selbst. Dieser hatte demnach ausreichend Zeit, seine Computer und Daten, die ihn strafbarer Handlungen überführen könnten, zu entfernen oder zu manipulieren. Die von den Ermittlungsbehörden aufgefundenen Festplatten weisen entsprechende Manipulationen auf, was ebenfalls noch einmal deutlich macht, daß Edathy widerrechtlich über das Verfahren gegen ihn informiert wurde. Ein Lokalreporter, der von der Hausdurchsuchung bei Edathy erfuhr und als erster auch von dem Inhalt der Kinderporno-Vorwürfe berichtete, gab als seine Informationsquelle auch SPD-Funktionäre an, die ihn vorab ins Bilde setzten.

Auf welcher rechtlichen Grundlage sich der damalige CSU-Innenminister überhaupt berufen kann, die SPD über die Ermittlungen zu informieren, ist eine der spannenden Fragen, die in diesem Justizskandal zu klären sind. Aufgrund des wachsenden Drucks trat er nun von seinem Ministeramt zurück, ohne jedoch in der Sache einsichtig zu sein. Auch nach diesem Akt der politischen Kosmetik bleibt die Frage, ob es für die politische Klasse in Berlin Sonderrechte in der Bundesrepublik außerhalb der allgemein gültigen Strafprozeßordnung gibt, Es sieht aber auch so aus, daß die Unionsparteien Ende 2013 in einer sich anbahnenden neuen Regierung mit den Sozialdemokraten sich davor fürchteten, durch die Ermittlungen gegen Edathy selbst Schaden davon zu tragen, wenn dieser in eine verantwortliche Position innerhalb der neuen Koalition von schwarz-rot eingebunden wäre. Scheinbar wollte man vorbauen und das Karrierestreben des SPD-Apparatschiks durch die indiskrete Meldung an seine Partei bereits im Voraus stoppen. Somit stehen einhellig vor dem Rechtsstaat die politischen Interessen Deutschlands größter Volksparteien. Edathy galt in SPD-Kreisen nach seinen moralisierenden und vorverurteilenden Auftritten als Vorsitzender des so genannten „NSU“-Ausschuss des Bundestages als neues Streiflicht am sozialdemokratischen Politikerhimmel und wurde plötzlich nach der Bundestagswahl – zur Überraschung vieler – nicht für ein höheres Amt vorgeschlagen. Jetzt scheint man zu wissen warum.

Ob die BRD-Justiz jetzt auch intensiv nachforscht wer hier genau welchen Geheimnisverrat im Fall Edathy betrieb und entsprechende strafrechtliche Konsequenzen prüft, scheint eher unwahrscheinlich. Nicht zum ersten Mal wird in diesem System die Hand schützend über Rechtsbrecher im Bundestag gehalten. Sicher ist hingegen, daß die von dem Eklat betroffene politische Klasse in Berlin den Justizskandal weiter herunterspielen will, auch wenn sie mit der unrechtsstaatlichen Weitergabe vertraulicher Insider-Infos einem mutmaßlichen Straftäter geholfen haben könnte, seine strafbaren Handlungen zu vertuschen und zu manipulieren. Dieser Fall zeigt aber wieder einmal die ganze Verkommenheit einer stets von „Gleichheit vor dem Gesetz“ schwafelnden politischen Pharisäergemeinde, die letztendlich nichts anderes ist, als eine ausgewiesene Demokratur, für deren führende Protagonisten in diesem Staat Sonderregeln gelten, die dem einfachen Volksangehörigen nicht zur Verfügung stehen.

Bild: ginasanders / www.bigstock.com

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