Mindestlohn kommt mit Ausnahmen

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Der Termin rückt näher, an dem das Wahlversprechen der Sozialdemokraten scheinbar nun endlich Wirklichkeit wird: Der Mindestlohn! Allerdings gibt es ihn wohl erst ab 2015 und mit diversen Ausnahmen, so dass man hier wieder nur von einer sozialdemokratischen Mogelpackung sprechen kann, auch wenn die Richtung mit der Einführung grundsätzlich stimmt. Von der Lohnuntergrenze sollen zukünftig insbesondere unter 18-jährige, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose nicht profitieren.

Während sich die Empörung über die Ausnahmen für die ersten beiden Gruppen in Grenzen hält, ist der Ausschluß der Langzeitarbeitslosen vom Mindestlohn allerdings ein gehöriger Skandal. Hier schafft die politische Kaste der abgehoben vom Volk Regierenden wieder einmal eine neue Spaltung der Erwerbslosen in Deutschland, wie damals schon mit der Einführung von Hartz-IV, wo es Arbeitslose erster und zweiter Klasse gab.

Zudem sind die 8,50 Euro Mindestlohn für das, was die satten Politiker hierzulande vorgeben zu bekämpfen, nämlich unter anderem Altersarmut, viel zu niedrig bemessen. Selbst der DGB sah nach eigenen Berechnungen die Armutslohngrenze im Jahr 2010 alleine schon bei 10,74 Euro pro Stunde. 2013 und 2014 gingen paradoxerweise die volksfeindlichen Gewerkschaften allerdings kapitalismushörig nur mit der SPD-Forderung von 8,50 Euro öffentlich schwanger und zeigen sich nun mit der Umsetzung auf Kosten der Langzeitarbeitslosen zufrieden. So werden auch bei vollen Erwerbszeiten Menschen in Deutschland, die man mit dem jetzt einzuführenden Mindestlohn abspeist, weiterhin im Rentenalter auf staatliche Transferleistungen angewiesen sein.

Bild: OzZon / www.bigstock.com

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