Die bundesweit erscheinende Zeitschrift für Tierschutz, Umweltschutz und Heimatschutz „Umwelt & Aktiv“ reicht Klage gegen das Bayerische Staatsministerium des Inneren ein.
In dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2012 hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die ökologische Zeitschrift „Umwelt & Aktiv“ unter der Rubrik „Sonstige rechtsextremistische Organisationen“ aufgeführt.
Wörtlich hieß es in dem Text „Die (…) Publikation „Umwelt & Aktiv“ verbindet ökologische Themen mit typischen rechtsextremistischen Argumentationsmustern wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diffamierung des politischen Systems oder der Forderung nach einer Volksgemeinschaft.“
Gegen diese Unterstellung wehrt sich der Verein Midgard e. V. als Herausgeber des Magazins mit der Einreichung einer Klage auf Streichung der entsprechenden Passagen im Bericht, Unterlassung dieser Falschbehauptung und Beendigung der geheimdienstlichen Beobachtung. Die Klage wurde am 07. März 2014 durch den beauftragten Rechtsanwalt Andreas Wölfel aus Wunsiedel beim Verwaltungsgericht München eingereicht.
Rechtsanwalt Wölfel sieht nach eigener Aussage die Rechte seiner Mandanten erheblich geschmälert: “Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 24.05.2005, mit dem es die Erwähnung der Wochenzeitung “Junge Freiheit” in dem Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt hat, die Pressefreiheit all jener Medien gestärkt, die bislang zu Unrecht Gegenstand staatlicher Beobachtung gewesen sind. Ganz offensichtlich hat sich diese Entscheidung noch nicht bis ins Bayerische Staatsministerium des Inneren herumgesprochen. Nun wird es die Aufgabe des Verwaltungsgerichts sein, dem Innenministerium die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufzuzeigen.“
Der Verein Midgard e. V. erklärt in einer ersten Stellungnahme: „Bei dem Magazin „Umwelt & Aktiv“ handelt es sich um eine wertkonservative Umweltzeitschrift die sich in keiner Weise eines Vergehens schuldig gemacht hat. Die Beobachtung und Stigmatisierung durch das Landesamt für Verfassungsschutz mit Hilfe der Nennung im Verfassungsschutzbericht ist rein politisch motiviert und erinnert an dunkle Zeiten in unserem Land, als die Überwachung oppositioneller Gruppen durch staatlich gelenkte Organe und deren Diffamierung an der Tagesordnung war. Wir sehen es als unsere gesellschaftliche Pflicht an, uns gegen eine solche Fehlentwicklung zur Wehr zu setzen und die im Grundgesetz verankerten Werte und Grundrechte für alle Presseorgane in diesem Land gleichermaßen zu beanspruchen.“
Quelle: Umwelt & Aktiv