Bundesagentur droht Selbstständigen

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Unfassbar: Gut 125.000 hart arbeitende Selbstständige sind aktuell in der Bundesrepublik auf Aufstockerleistungen mittels Hartz-IV angewiesen. Darunter fallen nahezu alle Berufsgruppen von Kleinselbstständigen. Nun will die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Hartz-IV-Leistungen für die Freiberufler nur noch in einer Übergangsfrist auszahlen. In einem internen Bundesagentur-Entwurf heißt es dazu: "Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden“.

Danach soll es restriktiv keine Gelder mehr vom Jobcenter geben. Dies würde bedeuten, dass die Selbstständigen dann allesamt ihr Gewerbe dichtmachen müßten, um damit ihren Lebensunterhalt über den vollen Leistungsbezug aus dem Hartz-IV-Topf auf Kosten der Steuerzahler zu beziehen. Diese Berufsgruppe ist auch der große Verlierer der Mini-Mindestlohnentscheidung der neuen rot-schwarzen Bundesregierung, weil sie die nun festgelegte Lohnuntergrenze in der Regel nicht betrifft.

Die neuen Forderungen der Bundesagentur, die sich Selbstständigen gegenüber feindlich zeigt, entstammen aus einem 63-seitigen Papier, das maßgeblich Vorschläge zusammenfasst, die meist aus Überlegungen von Jobcenter-Mitarbeitern selbst herrühren. Diese versprechen sich von der Neuregelung auf dem Rücken der hart arbeitenden Selbstständigen eine künftige Entlastung bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen, weil viele Sachbearbeiter der Behörde nicht die notwendige Kompetenz aufweisen, die entsprechenden Freiberufler-Bescheide korrekt auszuweisen.

Die asoziale Hartz-IV-Gesetzgebung gehört aber nicht reformiert sondern komplett abgeschafft und gesetzlich ein Mindestlohn festgesetzt, von dem nicht nur der einfache Arbeiter, sondern auch Selbstständige bei einer Vollzeitbeschäftigung ohne staatliche Hilfe leben können.
 

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