Erfolgreiches Ende von NSU-Phantom-Verfahren in Süddeutschland

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Das maßgebliche Interesse der Systemöffentlichkeit liegt seit Monaten naturgemäß auf den immer noch laufenden großen NSU-Phantom-Prozeß vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München. Doch auch abseits des voluminösen Döner-Mord-Verfahrens im hermetisch gesicherten Schwurgerichtsaal A 101 werden Nationalisten immer wieder in aberwitzige Verbindungen zu den vermeintlichen Taten des NSU-Phantoms gebracht und müssen sich gegen hinterfotzige Anklagen und bewußt denunziatorische Pressemeldungen linkslastiger Systemmedien prozessual erwehren.

„Paulchen-Panther“-Prozeß in München

Erfolgreich wurde jüngst auch der so genannte „Paulchen-Panther“-Prozeß in München vor dem Oberlandesgericht endlich abgeschlossen. Angeklagt waren zwei Personen, denen man vorwarf, anläßlich einer Demonstration freier Kräfte in der bayerischen Landeshauptstadt aus dem Lautsprecher das insbesondere bei Kindern beliebte „Paulchen-Panther“-Lied instrumental abgespielt zu haben. Der Kindersong ist auch auf der ominösen Bekenner-DVD des NSU-Phantoms zu hören. In Redebeiträgen machten die Nationalisten bei der Demo vor Ort jedoch darauf aufmerksam, dass die Einbindung des Verfassungsschutzes in dem NSU-Phantom-Komplex sehr augenscheinlich sei. Das Lied verstand sich so nur als Persiflage auf die staatliche Involvierung und nicht als Befürwortung der jahrelang unentdeckt gebliebenen Döner-Mord-Serie.

Die verfolgungswütige Staatsanwaltschaft klagte die zwei Repressionsopfer vor dem Amtsgericht jedoch an, verlor aber auf ganzer Linie. Die von NSU-Phantomschmerzen geplagte Repressionsbehörde ließ natürlich nicht locker und zerrte trotz Freispruch mit einer Revisionsverhandlung die politisch Verfolgten der Democratur noch einmal vor ein bayerisches Systemgericht. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) machte aber nun dem staatlichen ausgekoppelten NSU-Phantom-Theater mit seinem Urteil ein Ende und bestätigte die Freisprüche der vorherigen Instanz. Die Kosten – auch der Anwälte über zwei Instanzen – fallen so der Staatskasse zur Last. Nur weil politisch motivierte Staatsanwälte mit abenteuerlichen Interpretationen Nationalistenverfolgung in Bayern betreiben, werden so also zusehends deutsche Steuergelder mißbraucht.

Gewonnenes Verfahren gegen „Schwarzwälder Bote“

Ein ebenfalls in Süddeutschland wohnhafter Nationalist obsiegte auch erst die Tage gegen die Systemgazette des provinziellen „Schwarzwälder Boten“. Er klagte auf Unterlassung gegen die Veröffentlichung der systemhörigen Zeitung, welche wahrheitswidrig behauptete, der volkstreue Aktivist sei „Helfer um Beate Zschäpe“ gewesen, die als Hauptbeschuldigte im großen NSU-Phantom-Prozeß angeklagt wurde. Eine außergerichtliche gütliche Einigung lehnte die schlecht informierte Postille zuvor ab. Vor dem Amtsgericht Oberndorf am Neckar mußte so der Anwalt des Betroffenen die Verbreitung der Unwahrheit durch das Blatt erst einklagen und obsiegte. Auch hier muß glücklicherweise nun der dreiste Bote aus dem Schwarzwald die horrenden Kosten aus dem Verfahren übernehmen.

Sieg gegen „Bayerischen Rundfunk“ (BR) in Würzburg

Einen Medien-Prozeß gegen die frechen Lügenmärchen der Systempresse gewann zuvor schon der Vorsitzende vom Bund Frankenland e. V., Uwe Meenen, im April 2014. Der gebürtige Würzburger klagte gegen den bayerischen Staatssender des Bayerischen Rundfunks (BR), der in einer Magazin-Sendung sich ohne ausreichend Eigenrecherche auf gefälschte Inhalte eines Dossiers des italienischen Inlandsheimdienst AISI berief. So berichtete der BR 2012 in seiner linken Sendung „Quer“ wahrheitswidrig, dass Meenen mit Ralf „Wolle“ Wohlleben, einem im NSU-Phantom-Schauprozeß angeklagten Thüringer, an einem konspirativen Treffen im italienisch besetzten deutschen Südtirol teilgenommen haben soll. Dort hätte er zudem 20.000 Euro Gesinnungsfreunden übergeben und dabei auch mit anderen Anschläge auf Döner-Stände geplant, die in dem gefälschten Bericht des Nachrichtendienstes als „exemplarische Aktionen“ gegen Ausländer bezeichnet wurden. Als die Unterlassungserklärung des von den Lügen Betroffenen ins Rundfunkhaus flatterten, zeigte sich auch der gebührenfinanzierte Sender vom BR großkotzig und belehrungsresistent und lehnte es ab, eine entsprechende Selbstverpflichtung zu unterschreiben und die Unwahrheiten nicht mehr zu behaupten.

Dies wurde nun so aber in einem darauf folgenden Verfahren in Würzburg gerichtlich festgestellt. Der Richter führte in seiner Begründung gegen den BR aus, dass „beim Vorwurf schwerster Straftaten“ man sich auch nicht als Journalist „auf interne Berichte stützen dürfe“, wie es der Sender getan hat. Die gefälschten Dokumente wurden „nur für den internen Dienstgebrauch“ von der italienischen Schlapphutbehörde klassifiziert und offensichtlich zur Diskreditierung der deutschen Südtiroler Freiheitsbewegung an die Kollegen vom bundesdeutschen Verfassungsschutz lanciert. Der vorsitzende Richter stellte in Würzburg fest, dass Geheimdienstdokumente erst dann als gesichert gelten können, „wenn die Behörde sie offiziell über ihre Pressestelle rausgibt“. Der Bayerische Rundfunk (BR) zeigte sich danach weniger großmäulig und verpflichtete sich nun, die Behauptung über Uwe Meenen und das nicht stattgefundene Treffen in Zukunft zu unterlassen.

Künftigen Schmierfinken weiter auf die Finger schauen

Die erfreulich gewonnenen Verfahren sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Nationalisten nachwievor täglich solcher hier geschilderten oder ähnlich gelagerten falschen Anschuldigungen gegenüber sehen. Seit dem Erwachen des NSU-Phantoms 2011 hat sich die Haßpropaganda der Systempresse gegen nationale Zusammenhänge und dort aktive Personen massiv gesteigert. In den schlimmsten Fällen führen solche Hetz-Berichte auch zu Übergriffen durch Linksextremisten und können zudem Wohnungs- und Arbeitsplatzverlust bedeuten. Nicht selten folgt auch die gesellschaftliche Ächtung in der Familie, in Vereinen oder sozialen zivilgesellschaftlichen Verbänden.

Oft hält die Haßpropaganda-Betroffenen in solchen Verfahren nur das enorm hohe Prozesskostenrisiko davon ab, dem Recht die entsprechende Geltung zu verschaffen und dem Schweinejournalismus in der BRD den notwendigen Einhalt zu gebieten. Trotzdem sollten die dokumentieren Gerichtsentscheidungen jedem Opfer der Kloaken-Presse Mut machen, zumindest denunziatorische und ehrabschneidende Berichte von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und auch weiter den Weg des Rechtsstreits als Werkzeug des politischen Kampfes gegen die verbrecherische antideutsche Scheißhaus-Presse zu nutzen.

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