Parteiarbeit kostet Geld

Parteiarbeit, Propaganda und Wahlkämpfe kosten bekanntlich viel Geld. Als kleine Partei sind wir daher natürlich auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Spenden kann man über das Paypal-Konto nun auch ganz einfach online. Die Abwicklung erfolgt sicher über PayPal mit den Buttons unter dem Abschnitt. Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen eine Spendenquittung ausstellen, hinterlassen Sie bitte Namen und Anschrift oder schreiben uns eine ePost.

Die Möglichkeit dauerhaft den "III. Weg" zu unterstützen wäre natürlich auch mit einer Fördermitgliedschaft möglich. Formulare erhalten Sie hier.

Unsere nationalrevolutionäre Bewegung dankt Ihnen für die Unterstützung schon jetzt im Voraus.

 

 

10,- €
15,- €
25,- €

 

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes sind bis zu einer Höhe von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. Dies gilt nur für Beträge, für die noch keine Steuerermäßigung nach § 34g EStG gewährt worden ist.
 

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