Regierung plant Strafrechtsverschärfung nur für Deutsche

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In den meist von gewaltkriminellen Ausländern überfüllten deutschen Justizvollzugsanstalten gesellten sich in den letzten Jahrzehnten notgedrungen auch immer mehr autochthone Deutsche hinzu, die aufgrund ihrer freien Meinungsäußerung in Wort und Bild nicht selten langjährige Haftstrafen absitzen müssen und zuvor den immer repressiver agierenden politischen Verfolgungsbehörden der BRD negativ auffielen. Auch jene Deutschen findet man heute nicht selten hinter Gittern, die sich und ihre Familie vor Ausländerangriffen entsprechend schützten und selbst mit der Faust auf der Straße gegen die ausländischen Überfremdungskolonnen des kapitalistischen Apparates sich ihrer Haut erwehrten.

In Deutschland wimmelt es folglich auch von nationalen politischen Gefangenen und von inhaftierten Deutschen, die auch noch ganz bewußt Deutsche sein wollen. Diese werden in dem immer repressiver auftretenden Verfolgungsstaat weggesperrt, um das freie Wort und die schützende deutsche Tat zu kriminalisieren. Als Nebeneffekt dieser volksfeindlichen Repressionsmaßnahmen werden auch sogleich alle Menschen im Umfeld der Betroffenen nachhaltig eingeschüchtert und das soziale und berufliche Umfeld der Verfolgungsopfer staatlicherseits torpediert. Zustände also, wie wir sie eigentlich bisher nur aus den Unrechtsstaaten der Sowjetunion und der ehemaligen DDR kannten. Doch das alles reicht den Pseudo-Demokraten in der Groko (Großes Kotzen) wohl immer noch nicht. Die neue schwarz-rote Einheitsregierung will jetzt sogar die Strafgesetze für angeblich „rassistische“ Gewalt noch weiter verschärfen.

Da bleibt selbst der sonst so systemkonformen Bundesrechtsanwaltskammer die Spucke weg und die Institution befürchtet richtigerweise, dass die BRD-Rechtsprechung immer weiter in Richtung einer einseitigen politischen Gesinnungsstrafrechtsjustiz abgleitet. So droht wohl nun jedem Deutschen künftig bei einer Auseinandersetzung mit einem Ausländer gleich eine höhere Strafe vor dem Kadi, sollte er verurteilt werden.
Das wird insbesondere die ausländischen Gewaltkriminellen freuen, die jetzt mehr als schon zuvor den Nazi-Keule-Vorwurf vor Gericht als Motivlage auspacken werden. Der dumme Deutsche, der zudem noch die Steuern für den ganzen Verausländerungswahnsinn hierzulande zahlt, muß im Zweifelsfall dann selbst nachweisen, dass er sich nicht aus wie auch immer gearteten „rassistischen“ Motiven gegen eine kriminelle Migrantenbande wehrte, sondern eben einfach nur aus seinem natürlichen Selbsterhaltungstrieb heraus handelte.

Die Rassismus-Karte wird nach dem neuen inländerfeindlichen Gesetzentwurf natürlich nur bei deutschen Straftätern gezogen. Wer als Ausländer aus rassistischen Motiven in unserem Land Deutsche angreift, verletzt oder gar ermordet, fällt scheinbar nicht unter die vom SPD-Justizminister nun favorisierten und neu auszuarbeitenden Gesinnungsgesetze. Gewalttätige Migrantenlümmel und messerstechende Obstverkäufer-Buben dürfen so also beruhigt weiterhin auf die Kuscheljustizurteile linker und fehlgeleiteter Gutmenschen-Richter in deutschen Gerichtssälen hoffen. Deutschland schafft sich damit aber wohl nun wieder ein Stückchen mehr ab.

Bild: style-photography.de / www.bigstock.com

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