
Horst Mahler sitzt zurzeit schon eine 12-jährige Gesinnungshaftstrafe alleine aufgrund gewaltfreier Meinungsäußerungen in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg ab. Nach der jüngsten Veröffentlichung seines neusten Buches: “Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit” wurde nun erneut von der verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft Cottbus Anklage gegen den unbeugsamen Schriftsteller wegen angeblicher „Volksverhetzung“ erhoben. Mit einem Schreiben im April 2014 soll nun ein Richter vom Landgericht Potsdam dem Verteidiger Mahlers zudem mitgeteilt haben, dass “erwogen werde ein medizinisches Sachverständigengutachten zu den Voraussetzungen der §§20, 21 StGB (Schuldunfähigkeit wegen Geisteskrankheit) einzuholen”.
Horst Mahler reagierte auf die Anklageschrift u. a. mit einer so genannten „Schutzschrift“ als Erwiderung an das Gericht, indem er der Staatsanwaltschaft vorwirft, durch die Aneinanderreihung der aus dem sinnstiftenden Zusammenhang gerissenen Zitate seines Buches die Aussagen seines Werkes zu verfälschen. Dadurch, so Mahler weiter, soll von der staatlichen Verfolgungsbehörde gezielt „die vorgefasste Meinung, dass es sich um eine "Hetzschrift gegen Juden" handele“ gerechtfertigt werden. Vielmehr erklärte der nationale Autor in dem Gerichtsschreiben aber, dass die in seinem „Buch entwickelte Lösung“ dem Leser „einen wesentlichen Gesichtspunkt“ beibringt, „der einen absolut neuen Zugang zur Judenfrage eröffnet.“













