Weiter heilloses Fakten-Durcheinander beim immer noch laufenden NSU-Phantom-Prozeß vor dem Oberlandesgericht in München. An einer tatsächlichen Aufklärung scheint nachwievor weder das eingesetzte Systemgericht, noch die bundesdeutschen Verfolgungs- und Ermittlungsbehörden interessiert zu sein. Anstatt eindeutige Beweise für die Schuld der in dem Schauprozeß Angeklagten zu Tage zu fördern, tauchen so stattdessen immer mehr neue Ungereimtheiten in dem Fall aus der Versenkung auf, die entsprechend weitere negative Schlaglichter auf die BRD-Institutionen und deren Mitarbeiter werfen.
Geheimdienstdokumente werfen Fragen auf
Ausgerechnet Dokumente aus dem Bundesnachrichtendienst (BND), der bisher nicht in dem NSU-Phantom-Ermittlungsskandal deutscher Geheimdienste offiziell mit eingebunden war, lassen nun die ermittelnde Generalbundesanwaltschaft (GBA) in Karlsruhe nebst dem BND selbst als Vertuscher und Lügner erscheinen. Konkret geht es um den Fall der Liquidierung der Polizistin Michéle Kiesewetter an der Heilbronner Theresienwiese im Jahr 2007. Der Polizistinnenmord wird gleichsam mit der Döner-Mord-Serie von den staatlichen Anklägern in München dem ominösen NSU-Phantom zugerechnet, nachdem die vermutlich nach der Tat entwendeten Dienstwaffen von Kiesewetter und ihrem Kollegen im ausgebrannten Eisenacher Wohnmobil der beiden Uwe´s im November 2011 aufgefunden wurden.
Das Nachrichtenmagazin „Stern“ zitierte nach dem Brand des Wohnmobils exklusiv aus einem us-amerikanischen Geheimdienstpapier, welches belegen würde, daß US-Nachrichtendienstler mit deutschen Kollegen in Heilbronn an diesem Tage eine „Operation“ durchführten. Nach den tödlichen Schüßen wurde die Aktion allerdings abgebrochen. Das warf natürlich entsprechende Fragen auf, warum ausgerechnet deutsche und us-amerikanische Geheimdienstler in unmittelbarer Nähe einer vorgeblich politisch motivierten Straftat aktiv waren. Bereits bei der Ermordung des türkischen Interbetreibers in Kassel 2006 war schon ein hauptamtlicher Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes in den Räumlichkeiten des Geschäftes zugegen. So viele Zufälle auf einmal in einem so brisanten Fall kämen wohl einer Wahrscheinlichkeit von dauerhaft sechs Richtigen mit Zusatzzahl übers ganze Jahr hinweg gleich.
Gezielte Vertuschung bei Generalbundesanwaltschaft?
Die ermittelnde Bundesanwaltschaft dementierte aber medienwirksam unmittelbar die Meldung vom „Stern“ über das Geheimdienstprotokoll und die Nachricht verschwand somit gänzlich aus der Systemberichterstattung zum Fall. Aktuell wurde das Schlapphut-Protokoll nun aber überraschend erneut zum Gegenstand von neuen Pressemeldungen. Laut „Stuttgarter Nachrichten“ soll sich ein für die „Koordinierung der US-Geheimdienste in Süddeutschland“ verantwortlicher US-Vertreter gar am 2. Dezember 2011 – also unmittelbar nach dem Erscheinen des Protokolls im „Stern“ – an deutsche Sicherheitsbehörden in Stuttgart gewandt haben. Die damals für Bayern und Baden-Württemberg zuständige BND-Verbindungsreferentin mit dem Decknamen „Ingrid Corell“ meldete an die BND-Zentrale weiter, daß der dort eingesetzte US-Agent erst dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dann der Stuttgarter BND-Verbindungsstelle 2I71 Bericht erstattet hätte über eine Operation, die in Heilbronn auf deutschem Boden stattfand und bei der auch zwei FBI-Männer eingesetzt waren. In einer weiteren E-Mail drei Tage später heißt es zudem, die US-Seite habe erkennen lassen, dass eine eigene Untersuchung der Ereignisse die „Beteiligung“ von zwei FBI-Mitarbeitern ergeben habe.
BND verweigert sich der Nachfrage bei US-Diensten
Den deutschen Geheimdienstbehörden kam die Bestätigung einer Operation amerikanischer Dienste auf deutschem Boden jedoch offenbar mehr als ungelegen. „Keine weiteren BND-Maßnahmen eingeleitet“, lautete dann die schlichte handschriftliche Notiz in Deutschland, die dem später für den NSU-Phantom-Untersuchungsausschuss des Bundestages kopierten Ausdruck des Mailverkehrs zierte. Anstatt Aufklärung folgte demnach die Abwürgung der in diesem Fall ungewohnt zugänglichen US-Beamten. Scheinbar hatte hier aber von den BRD-Behörden niemand Interesse an der Wahrheit, warum ausgerechnet eine Geheimdienst-Operation in unmittelbarer Nähe zu einem so aufsehenerregenden Mord stattfindet, der in Deutschlands teuerstem Ermittlungsverfahren und Scheinprozeß eine emense Rolle spielt und bis heute für enorme nationale wie internationale Schlagzeilen sorgt.
BND prahlt mit Aushebelung der Parlamentsarbeit
In einem weiteren Aktenvermerk zum Fall prahlt der BND offenbar auch mit Instrumentarien, wie er die parlamentarische Aufklärungsarbeit der Ausschüsse erfolgreich torpedieren kann. So verfüge der BRD-Auslandsgeheimdienst „über auch juristisch abgesicherte Textbausteine, die in den letzten Untersuchungsausschüssen, in denen der BND beteiligt gewesen ist, erfolgreich eingesetzt wurden“, heißt es da laut der Stuttgarter Systemgazette wörtlich. Die Maxime der BRD-Geheimdienste in dem NSU-Phantom-Skandal und dem angehängten Schauprozeß heißt also weiterhin: Tarnen, tricksen, täuschen und nicht minder auch gezielt vertuschen! So wächst auch mittlerweile bei eingefleischten Systempolitikern der Zweifel, ob das NSU-Phantom tatsächlich Deutschlands militantestes ausländerfeindliches Konstrukt der Nachkriegsgeschichte darstellt oder ob vielmehr unter dem NSU-Label eine obskure Sammlung von Straftaten durch jeglicher Kontrolle entzogener geheim operierender Nachrichtendienste stattfand.