Dank einer Richtlinie der bürgerfeindlichen Europäischen Union (EU), so berichten zahlreiche Systemmedien in der BRD, stellen viele Gerichte in Nordrhein-Westfalen (NRW) nun keine Haftbefehle mehr für ausreisepflichtige Ausländer aus. Das konkrete EU-Diktat aus dem Jahr 2008 besagt, daß in den europäischen Mitgliedsländern der regelungswütigen Bevormundungsunion keine Abschiebehäftlinge mit normalen Strafgefangenen mehr in einem Gefängnis sitzen dürfen. Derzeit läuft aber in diesem Zusammenhang auch noch ein Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof.
Ungeachtet dessen weigern sich aber einzelne Gerichte in dem sowieso schon vollkommen überfremdeten westdeutschen Bundesland aktuell die notwendigen Haftbefehle für Asylbetrüger auszustellen, wenn dies dann deren Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Büren (Kreis Paderborn) zur Folge hätte. In Büren befindet sich die einzige Abschiebehaftanstalt in NRW.
Dort gibt es neben den Abschiebehäftlingen zwar auch ganz „normale“ Kriminelle, aber diese seien von den abschiebungspflichtigen Ausländern räumlich getrennt. Trotzdem meinen gutmenschliche Richter, daß dies den so genannten EU-Rückführungsrichtlinien nicht genügen würde und lassen demnach im vorauseilenden Gehorsam Ausländer und Asylbetrüger, die im Grunde kein Recht besitzen sich in Deutschland legal aufzuhalten, gegen die Interessen der deutschen Bürger einfach auf freiem Fuß.
Ein weiteres volksfeindliches Urteil fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Anfang Juni 2014 entschieden die Richter dort, daß die Stadt Bochum die 1939 im Iran geborene Parvin H. und die 1940 in der Türkei geborene Latife S. einbürgern müssen, obwohl beide die deutsche Sprache nicht beherrschen. Damit gab das höchste Gericht in Verwaltungsangelegenheiten den Klagen der beiden Ausländerinnen statt. Vier lange Jahre prozessierten die nichtdeutschen Frauen so wohl auf Kosten des BRD-Steuerdepps und fanden am Ende auch noch überfremdungsfreundliche Juristen, welche die ohnehin schon laschen Einbürgerungsgesetze der Bundesrepublik mit ihrer Entscheidung nun gänzlich auf den Kopf stellten.
Die Iranerin lebt seit 1988 in der Bundesrepublik, die Türkin seit 1992 und beide kamen zunächst wie so oft über den Status von Asylberechtigten hier ins Land. 2008 stellten die Ausländerinnen bei der Stadt Bochum ihre Anträge auf Einbürgerung in die Bundesrepublik, was die Verwaltung dort aber zu Recht ablehnte. Dagegen klagten die kulturfremden Frauen, welche – trotz jahrelangem Aufenthalt hier – immer noch nicht ausreichend Deutsch können.
Obwohl die deutsche Sprachkompetenz die wichtigste Grundvoraussetzung innerhalb der hier praktizierten liberalen Einbürgerungsgesetzgebung darstellt, entschieden die Leipziger Juristen jedoch vollkommen gegen die hier unmißverständlich definierten Gesetze. Da die ausländischen Klägerinnen „mit Ausnahme des Spracherfordernisses alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, die notwendigen Sprachkenntnisse aber krankheitsbedingt nicht mehr erwerben können“, begründete das Bundesverwaltungsgericht das deutsche Bürger fassungslos machende Urteil.
Diese in Bezug auf Nichtdeutsche immer mehr verkommende Ausländer-Justiz höhlt so den kaum noch vorhandenen Rechtsstaat fortwährend und bis zur Unkenntlichkeit weiter aus. Wer will es noch leugnen? Deutschland schafft sich im Eiltempo ab!
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