
Das freut das Asylantenherz, aber jene, die hier für solche Asyl-Späße der politischen Klasse ihr sauer verdientes Geld opfern müssen, ist das Lachen schon lange vergangen. Die Betriebsgesellschaft des Spreehotels wird laut Vertrag auch eine angemessene Betreuung der Asylbewerber sicherstellen sowie die erforderlichen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Das Rund-um-Wohlfühlpaket ist demnach schon gebucht. Die noch übrigen Betten darf das Hotel natürlich weiter vermieten, wenn sich angesichts der neuen „Gäste“ dort überhaupt noch Urlauber in Zukunft einfinden werden.
Das nun für die Asylantenschwemme geflutete Spreehotel befindet sich aber in einem Sondererholungsgebiet, wo eigentlich überhaupt keine Asylantenheime betrieben werden dürfen. Für die Umnutzung als Asyl-Kaschemme wäre demnach eine Baugenehmigung notwendig. Im August soll der Stadtrat über die Nutzung des Hotelkomplexes entscheiden. Angesichts der nicht enden wollenden Asylanten-Flut und dadurch bedingter fehlender Unterkünfte auch in Sachsen, sehen Asylkritiker aber hier schon die Entscheidung gefallen. Sie vermuten, daß mit Taschenspielertricks die geltenden Gesetze umgebogen werden und am Ende die bestehenden Regularien der Asyl-Unterbringung im Hotel für die Politiker plötzlich als ausreichend angesehen werden.













