Eine unglaubliche Strafe von gut 12 Jahren sitzt der bekannte nationale Rechtsanwalt Horst Mahler gerade in einem bundesdeutschen Kerker ab, weil er unliebsamen Meinungen öffentlich Ausdruck verlieh, die der Gesinnungsgesetzgebung in diesem Lande hier zuwiderlaufen. Den 1936 in Niederschlesien geborenen Juristen drohen wie schon mehrfach berichtet aber aktuell auch noch neue Anklagen durch die Systemjustiz, weil er aus dem Knast heraus eine Schrift verfaßt haben soll, die aus seiner Sicht, insbesondere das Verhältnis der Deutschen zu den Juden, kritisch beleuchtete. Mit einer erneuten Verurteilung besteht die Gefahr, daß das unbeugsame Opfer für die Meinungsfreiheit in der Gesinnungshaft nicht nur mundtot gemacht, sondern auch gleichzeitig beerdigt werden soll.
Doch auch Verurteilungen von geschichtlich interessierten Personen, die bezüglich der Vorkommnisse in deutschen Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges unabhängig forschen, sind in der Bundesrepublik keine Seltenheit. So verurteilte erst Ende Juni 2014 die Richterin Tanja Künnemann vor dem Amtsgericht im niedersächsischen Springe einen 78-jährigen Mann, weil dieser in einer Publikation ihrer Meinung nach den „Holocaust“ verharmlost haben soll, was eine Straftat gegen das BRD-Sondergesetz, den so genannten „Volksverhetzungsparagrafen § 130“, darstellen würde. Süffisanterweise flog unsere kinderlose Bundeskanzlerin nur wenige Tage nach dem Richterspruch nach China, um dort nicht nur satte Wirtschaftsverträge einzustreichen, sondern auch nebenher heuchlerischerweise die so genannte „Menschenrechtslage“ im asiatischen Staate zu bemängeln.
In der von dem Angeklagten vertriebenen 90-seitigen revisionistischen Broschüre sollen unter anderem „die Totenzahlen von Auschwitz als Propaganda“ bezeichnet worden sein. Acht Jahre lang habe der Betroffene in öffentlich zugänglichen Bibliotheken über dieses Thema geforscht, gab der 78-Jährige als Verteidigung vor Gericht zu Protokoll. 190 Exemplare der Schrift wurden bei ihm im Zuge einer Hausdurchsuchung der staatlichen Verfolgungsbehörden entdeckt und beschlagnahmt. Die Ergebnisse des im vorgerückten Alters befindlichen Geschichtsforschers wurden ihm jedoch nun von der Staatanwaltschaft als Verstoß gegen die hier reichlich vorhandenen meinungsbeschneidenden Gesetze in der Bundesrepublik zur Last gelegt und letztendlich auch zum Verhängnis.
In den Schlußworten wollte der Rentner seine Motivation für seine Schriften noch einmal deutlich machen: „Ich habe versucht, die Wahrheit zu erforschen und beantrage Freispruch und eine Freigabe der beschlagnahmten Hefte.“ Eine „positive Prognose“ sah die Richterin für den betagten Publizisten jedoch nicht und verdonnerte ihn gleich einmal zu 10 Monaten Haft, die er in einer BRD-Justizvollzugsanstalt absitzen muß. Eine Bewährungsstrafe wurde scheinbar nicht einmal ins Auge gefasst. Der Rechtsanwalt des Angeklagten beantragte zuvor noch eine Aussetzung des Verfahrens und die gerichtliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf den Paragrafen 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches abwarten, den der Verteidiger selbst für verfassungs- und menschenrechtswidrig halte. Dem Antrag wurde freilich nicht stattgegeben