Kinderschänder vor Koblenzer Landgericht

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Wieder mal so ein Fall, wo einem als Beobachter das Messer in der Tasche aufgeht. Vor dem Koblenzer Landgericht stand gerade ein 36-jähriger, der sich in der Vergangenheit mehrfach sexuell an seiner Tochter verging. Nach außen spielte der Angeklagte freilich den liebevollen Vater. Das mißbrauchte Mädchen schilderte jedoch detailliert und eindrucksvoll vor Gericht die sexuellen Übergriffe des pädophilen Sextäters. Die Angriffe fanden demnach nicht nur im Bad, sondern auch wahlweise im Wohn- oder Schlafzimmer statt. Die Schwester des Opfers mußte solange in einem anderen Zimmer am Computer spielen, bis der perverse Kinderschänder „fertig war“.

Mindestens 55-mal mußte das arme Geschöpf in ihrem bisherigen Leben das Martyrium über sich ergehen lassen, wie der Päderast selbst zugab. Angefangen hat alles als seine Tochter so um die acht Jahre alt war und dauerte über einen für Kinder ellenlangen Zeitraum von fast sechs Jahren. "Ich habe einfach nicht widerstehen können", will der Kinderschänder seine kranken und perversen Übergriffe vor den Richtern rechtfertigen. Dann behauptet er noch dreist zu seiner Entlastung: "Ich liebe meine Tochter". Er hatte auch niemals das Gefühl, daß seine Tochter die väterlichen Vergewaltigungen ablehnen würde, setzte er rotzfrech im Gerichtssaal noch eins oben drauf. Da platzte selbst dem Vorsitzenden Richter die Hutschnur. Der fragte unwirsch nach: "Wollen Sie uns hier erzählen, das Mädchen hat sie verführt?" Da merkte der Kinderschänder er ging zu weit: "Nein“ antwortete er dann zusehends kleinlauter.

2014 hatte das Martyrium für das nun 13-jährige Kind ein Ende. Sie erzählte ihrer älteren Schwester von den Übergriffen des Vaters, der sie neben dem Beischlaf auch immer wieder zwang Pornofilme mit ihm anzusehen. Als „Belohnung“ gab es dann Süßes. Trotz der massiven Straftaten hofft der heute 36-jährige Kindersex-Täter, daß er nicht in den Knast muß, sondern in eine psychiatrische Klinik darf. Die Übergriffe räumte der Westerwälder aufgrund der sowieso erdrückenden Beweislast natürlich weitgehend ein.

Die Vielzahl von Varianten des Missbrauchs und die zwei schweren sexuellen Übergriffe der insgesamt 55 auf seine Tochter waren es am Ende, die für pädophilen Kinderschänder nur eine langjährige Gefängnisstraße möglich machten. Sieben Jahre Haft lautete das Urteil Mitte Juli 2014 vor dem Koblenzer Gericht. Allerdings auch verbunden mit der Möglichkeit, im Knast eine dieser gutmenschlichen Sozialtherapien zu absolvieren. Im Internet kochte zuvor schon der Volkszorn hoch. Eine Kommentatorin schrieb: „So einer brauch keinen Prozess sondern……………?????????????????“ Und das war nur einer der sanftesten Äußerungen zum Verfahren, dessen Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist.

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