Bekanntlich betreibt nicht nur die Bundesrepublik Deutschland, sondern auch ihr Pendant aus der Bundesrepublik Österreich, einen unglaublichen Aufwand, um nationalgesinnte Deutsche immer wieder durch Gesinnungsprozesse hinter Gitter zu bringen oder sie mit drakonischen Geld- und Bewährungsstrafen zumindest nachhaltig mundtot zu machen. In diesem Geiste gehen auch nach den Terrorurteilen gegen Gottfried Küssel und seine Kameraden vor einem Wiener Tribunal im Januar 2013 die politisch motivierten Schautribunale gegen volkstreue Österreicher, die sich zu ihrer deutschen Abstammung bekennen, unvermindert weiter.
Kaum eine Woche vergeht so seit diesem Gesinnungsurteil in der Alpenrepublik, wo nicht ein Gericht mit diesen meinungsfeindlichen politisch motivierten Totschlagparagraphen versucht, noch weitere junge gläubige Deutsche zu erschlagen. Zudem wird in den Polit-Prozessen auch nicht selten der klägliche Versuch unternommen, die Delinquenten in eine wirre österreichische Identität zu zwingen, die es so aber geschichtlich überhaupt nicht gibt. In diesen Schau-Tribunalen erfolgen die Verurteilungen gegen Nationalisten in der Regel wegen einer angeblichen „NS-Wiederbetätigung“ nach den so genannten „Verbotsgesetzen“, die sich von staatlicher Seite her prima in ihrer Interpretation wie Gummi dehnen lassen und es so im Grunde jedes Mal den verfolgungswütigen Anklägern ermöglicht, ein schuldhaftes Urteil produzieren zu können.
Der Österreichischen Rundfunk (ORF) berichtete aktuell gerade wieder von so einem Fall im ostmärkischen Vorarlberg. Dort wurde unlängst ein junger Nationalist von einem Geschworenengericht zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und zusätzlich zur Zahlung von staatlichen 7.200,– Euro verurteilt. Er hätte im Rahmen des losen kameradschaftlichen Zusammenschlusses der „Nationalen Aktion Vorarlberg“ laut ORF „Stammtische organisiert und eine Website betrieben haben, auf der nationalsozialistische Inhalte verbreitet wurden“. Der couragierte 27-Jährige soll auf dieser nationalen Weltnetzseite „zur gewaltfreien Revolution des Geistes aufgerufen haben“ und erhob dort zudem noch die Forderung nach der Freilassung von nationalen politischen Gefangenen, was Tribunale dieser Art wohl als besonders verwerflich erachten.
„Ja, er sei national eingestellt und wolle statt der derzeitigen Demokratie eine Volksdemokratie, in der das Volk mehr Mitsprache habe“, gab der Vorarlberger laut dem ORF vor Gericht zu Protokoll. Sein Ziel sei es zudem gewesen, so der 27-jährige gemäß dem Bericht weiter, die Identität unseres Volkes zu erhalten. Laut den ORF-Reportern wollte der österreichische Tribunalsvorsitzende Peter Mück daraufhin ganz genau wissen, welches Volk der Angeklagte denn meine. „Das deutsche, das österreichische? Denn geschichtlich sei Österreich ja ein Vielvölkerstaat mit über 40 Ethnien“, gab der Richter mit eklatant mangelnden Geschichtskenntnissen und antideutscher Manier da dümmlich zum Besten. Die Gerichtssprache war jedoch glücklicherweise noch in Deutsch, nicht in Slawonisch, Serbo-kroatisch oder Ungarisch. Die historische Erkenntnis, daß Österreicher genauso Teil des deutschen Volkes sind wie Friesen, Hessen, Schlesier, Elsässer usw. usf. und daß dies mit willkürlich vom Krieg und Besatzung geschaffenen Regierungsgebilden und Landesgrenzen überhaupt nichts zu tun hat, wird von solchen karrierebewussten Polit-Juristen aber immer wieder in einem Akt der kriecherischen Staatsräson geleugnet. Ihnen stellen sich wohl auch die Nackenhaare hoch, wenn in einer Zeit des globalisierten Multi-Kulti-Wahnsinns und trotz verordneten Staats-Anti-Deutschtums sich ein junger Mann noch tapfer zu seinem eigenen Volk bekennt.
Zur Verteidigung seines Mandanten führte der anwesende Rechtsanwalt in dem Verfahren an, daß der junge Vorarlberger lediglich mit den eingestellten Berichten auf der Netzseite vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht habe. Das österreichische „Verbotsgesetz“ verbiete laut Verteidiger nur die spezifische Zielsetzungen der NSDAP weiter zu verbreiten. Das habe der Angeklagte aber nicht getan.
Mit „Kleinigkeiten“, wie der Wahrheit, hält man sich aber in österreichischen Polit-Prozessen gar nicht auf. Der volkstreue Kämpfer wurde so wegen einer angeblichen „Wiederbetätigung“ im Sinne der meinungsfeindlichen „Verbotsgesetze“ in der Alpenrepublik verurteilt. Angesichts solcher wild um sich schlagenden Verbotsrichter wird eine nationalorientierte legale politische Tätigkeit in Deutsch-Österreich immer unmöglicher. Die rechtspopulistische FPÖ, die schon vor langer Zeit einen Bund mit den zionistischen Mördern im nahöstlichen Gebilde geschlossen hat, kann in der deutschen Ostmark allerdings auch keine Alternative für jene Deutsche sein, die es tatsächlich heute noch sein wollen.
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