Das willkürliche Blockieren der Gleise der deutschen Bundesbahn ist in der Bundesrepublik inzwischen offensichtlich legal. Zumindest wenn sich der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr gegen vermeintliche „Rechtsextremisten“ richtet. Das entschied nun vor wenigen Tagen das Amtsgericht Potsdam und markiert somit einen weiteren abstrusen Meilenstein in Richtung Vogelfreierklärungen von Nationalisten in Deutschland.
Hintergrund war das Verfahren gegen zwei linksextreme Antifaschisten. Mit mehreren anderen Hundert Gutmenschen blockierten sie anläßlich einer nationalen 1. Mai-Demonstration in Frankfurt am Main 2013 bewußt und in verkehrsgefährdenderweise die Gleise, damit die An- und Abreise der ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Veranstaltung volkstreuer Kräfte nur erschwert oder gar nicht stattfinden konnte.
Daraufhin ergingen zahlreiche Bußgeldbescheide gegen die militanten Gleisblockierer durch die Behörden. Zwei Linksextreme weigerten sich jedoch das Strafgeld zu zahlen und legten Einspruch ein. Mit Erfolg, wie sich nun vor den BRD-Richtern in Brandenburg zeigte. Die linken Feinde des Versammlungsrechts müssen die Bußgelder so nun nicht mehr berappen, entschieden die antifafreundlichen Juristen in der alten preußischen Residenzstadt. Das entsprechende Verfahren wurde in Potsdam abgewickelt, weil die Bundespolizei – die für den Schutz der Bahnanlagen zuständig ist – dort ihren Sitz hat.
Die linken Gleisbesetzer zeigten sich angesichts dieses antideutschen Gesinnungsurteils natürlich hoch erfreut. Ein Angeklagter sprach von einem „politischen Erfolg“, den man hier vor dem Amtsgericht erzielte. „Es habe sich gezeigt, daß ziviler Ungehorsam gegen Neonazis legitim sei und man sich gegen Bußgelder erfolgreich wehren könne“, wird einer der Blockierer in der Frankfurter Rundschau zitiert. Erst vor wenigen Wochen wurden von dem Frankfurter Amtsgericht bereits die Bußgeldverfahren gegen drei andere Linksextremisten eingestellt. Die gewaltbereite und staatliche alimentierte Antifa-Szene hofft nun natürlich auch darauf, daß noch ausstehende Prozeße in dem Fall zu den gleichen demokratiefeindlichen Urteil führen werden.