Linke Nebenklage mißbraucht NSU-Phantom-Verfahren

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Die Nebenkläger und ihre Rechtsanwälte im NSU-Phantom-Verfahren versuchen immer ungenierter den langatmigen Schauprozeß zu mißbrauchen, um nationale Zusammenhänge auszuforschen. Schützenhilfe erhalten sie dabei ausgerechnet vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl, der den linken Frageterrorismus gegenüber den geladenen Zeugen im Justizgebäude nahezu uneingeschränkt zuläßt. Diese perfide Masche führt mitunter dazu, daß so diverse Komplexe vor dem Gericht gar nicht mehr logisch abgehandelt werden können, sondern vielmehr einzelne, für die Aufklärung des Sachverhalts aber vollkommen unbedeutende Zeugen, mehrfach zeitlich versetzt nach München zu weiteren Befragungen geladen werden müssen. Entsprechende Kosten des Schauspiels zahlt am Ende aber wieder einmal der deutsche Steuerdepp.

Diese linksextreme Taktik, Strafverfahren insbesondere gegen Nationalisten zu instrumentalisieren, um durch gezielte Nachfragen schwarze Listen der gewaltkriminellen Antifa-Szene zu füllen, ist nicht neu. Schon immer wurde das den Nebeklagevertretern prozessual zustehende Fragerecht innerhalb von Polit-Verhandlungen gezielt von den linksextremen Anwaltskadern als politisches Kampfmittel genutzt, um ihre eigene krude antideutsche Weltsicht zu belegen, die unter anderem beständig darin gipfelt, daß man für die Öffentlichkeit eine Kumpanei zwischen dem Staat und Aktivisten der nationalen Bewegung herbeifantasiert.

Auch der Schauprozeß gegen das NSU-Phantom, der seit quälend langen Monaten vor dem Münchner Oberlandesgericht stattfindet, wird in diesem Sinne von linken Rechtsverdrehern ausgeschlachtet, um daraus eigenes politisches Kapital zu schlagen. Zuvor hatten sich einige Anwälte aus dem linken Milieu an die meist ausländischen Opfer und Hinterbliebenen von Taten, welche die Generalbundesanwaltschaft dem NSU-Phantom zuordnet, geradezu auf widerwärtigster Weise angebiedert, um hier die lukrative Verteidigung in dem gut bezahlten Mammut-Verfahren übernehmen zu dürfen. Natürlich steht jetzt aber nicht im Mittelpunkt des Verteidigerinteresse die Aufklärung der angeklagten Straftaten und die sachgemäße Vertretung der Ausländer vor Gericht, sondern maßgeblich die Ausforschung nationaler Strukturen in personeller und politischer Hinsicht sowie die öffentliche Vorführung des Staates.

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