Österreich: Horrorjustiz droht jungen Malern mit 20 Jahren Haft

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In der deutschen Ostmark wurden laut jüngsten Pressemeldungen zwei Burschen wegen des Verstoßes gegen den berüchtigten Gesinnungsparagrafen 3f des dortigen Verbotsgesetzes angeklagt. Die verfolgungswütige Staatsanwaltschaft in Salzburg wirft demnach einem zur Tatzeit 21-jährigen und einem noch jüngeren Mitstreiter nun vor, sie hätten gemeinsam schlappe 133 Fälle von nationalsozialistisch motivierten Sachbeschädigungen in der Alpenrepublik begangen. Das einseitig antinational ausgerichtete Verbotsgesetz, das ursprünglich auch „Vergeltungsgesetz“ heißen sollte und erst nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges in das Strafgesetzbuch Österreichs Einzug hielt, wird seit Jahrzehnten von der politischen Klasse und ihrer angehängten Gesinnungsjustiz zur Kriminalisierung von nationalgesinnten und ausländerkritischen Äußerungen mißbraucht.

Zwischen Februar 2013 und Herbst 2013 sollen gemäß Anklageschrift die scheinbar unkonventionellen jungen Künstler mit Pinsel und Farbe unterwegs gewesen sein. 59 „Stolpersteine“, die in der Regel gewinnbringend für den Verleger derselben an angeblich ehemalige Wohnorte von Juden im Deutschen Reich erinnern sollen, haben die Buben laut Vorwurf übermalt. In der Stadt Salzburg wurden bisher alleine sagenhafte 247 „Stolpersteine" verlegt. Auch Fassaden, Parkscheinautomaten, Haltestellen oder öffentliche Toiletten der Mozartstadt sollen farblich umgestaltet worden sein. Der repressiven Staatsanwaltschaft zufolge fanden sich an den erwähnten Stellen eindeutige Hinterlassenschaften, wie die als nationalsozialistische Botschaft von den Ermittlern ausgelegte Parole: "NS statt US".

Während in der BRD und auch in ihrem Pendant der BRÖ linke Schmierfinken geradezu verhätschelt und maximal mit ein paar Sozialstunden und einem Klaps auf den Po aus den Gerichtssälen zur Mami geschickt werden, versteht die Gesinnungsjustiz in Österreich bei vollgekleckerten Stolpersteinchen und US-Kritik allerdings keinen Spaß. Bis zum April 2014 hielt man die beiden jungen Kerle wegen der Bemalungsaktion sogar in Untersuchungshaft, was offensichtlich auch durch die vollkommen überzogenen Repressionsmaßnahmen die Zungen der noch unbedarften Inhaftierten löste. "Die Angeklagten verantworten sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen im Wesentlichen geständig und leugnen nicht, daß ihre seinerzeitige nationalsozialistische Gesinnung die Ursache für ihren Aktivismus war", teilte zumindest die anklagende Staatsanwaltschaft in einer Behördenmitteilung mit.


Schuldkult-Wahnsinn auch in Deutsch-Österreich: 247 „Stolpersteine“ dieser Art
sollen allein in Salzburg verlegt worden sein.

Inzwischen haben sich die beiden blutjungen Opfer der Demokratie auch öffentlich in Medieninterviews vom nationalsozialistischen Gedankengut distanziert, wie die lizenzierte Scheißhauspresse in Österreich wohlwollend berichtet. Ob die Verfolgungswut der antinationalen BRÖ-Nachkriegsjustiz letztendlich die zwei Burschen auch trotz fehlender Rechtsstaatlichkeit für eine heuchelnde Demokratie gewinnen wird, bleibt ungeachtet der durch Gesinnungshaft erpressten Lippenbekenntnisse und der vermeintlichen Reueschwüre jedoch eher fraglich.

Bild: style-photography.de / www.bigstock.com

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