
Dabei betreiben VVN/BdA -Aktivisten ungeniert seit Jahrzehnten im Verbund mit gewaltkriminellen Autonomengruppen unter dem Deckmantel des Antifaschismus linksextreme und verfassungsfeindliche Politik. Nicht selten sind auch Mitglieder der antideutschen Antifa-Gruppe auf gewalttätigen Demonstrationen anzutreffen, um dort illegal ordnungsgemäß angemeldete Aufmärsche von Nationalisten zu sabotieren. Da es aber in der Vergangenheit schon anderen eindeutig linksextremen und antidemokratischen Zusammenhängen und Vereinen problemlos gelang, sich aus Verfassungsschutzberichten mittels lächerlichen Gerichtsurteilen heraus zu mogeln, versuchten die Steinzeitkommunisten jetzt auch in Bayern ihr Glück. Per Gerichtsbeschluß wollte die VVN/BdA so aus dem Jahresbericht der bayerischen VS-Behörde verschwinden, um damit das öffentliche Stigma der Verfassungsfeindlichkeit endlich abzulegen. Insbesondere die Einschätzungen des bayerischen Inlandgeheimdienstes über die VVN/BdA in den Jahren 2010 bis 2013 war den Antideutschen ein Dorn im Auge und so auch Gegenstand des Verwaltungsgerichtsprozeßes.
Die zuständigen Richter stellten aber Anfang Oktober 2014 in München letztendlich klar, daß die Nennung der linksextremen Vereinigung durch die VS-Behörden am Weißwurstäquator vollkommen zu Recht erfolgte. Auch der gegen Nationalisten äußerst verfolgungswütig auftretende Innenminister Joachim Herrmann zeigte sich aufgrund der Entscheidung erleichtert. Herrmann erklärte per Pressemitteilung: „Durch die Klageabweisung bestätigte das Gericht die Einschätzung des Innenministeriums, daß die VVN-BdA als größte linksextremistisch beeinflusste Organisation des Antifaschismus nach wie vor auch Kontakte zu gewaltbereiten autonomen Gruppierungen unterhält. Damit ist ferner klargestellt, daß Teile dieser Organisation auch Ziele verfolgen, die im Widerspruch zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, das können wir nicht tolerieren.“ Die im Verfahren unterlegenen Linksextremisten kündigten indes an, gegen das ergangene Urteil Rechtsmittel einzulegen.
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