Unzählige arbeitsunwillige Ausländer, insbesondere Angehörige von Zigeuner-Clans aus Osteuropa, beziehen als einwanderungsfreudige Sozialtouristen in der Bundesrepublik munter Leistungen nach Hartz-IV, die nach Meinung von Nationalisten ausschließlich sozialschwachen Deutschen vorbehalten bleiben sollten. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat nun Mitte November 2014 entschieden, daß es Rechtens sei „nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuß von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben“ von bestimmten Sozialleistungen auszuschließen.
Geklagt hatte eine arbeitslose Zigeunerin, die mit vielen Kindern in die Bundesrepublik einreiste und seit dem ohne einen Tag gearbeitet zu haben Sozialleistungen nach Hartz-IV beantragte. Vor dem Gerichtshof in Luxemburg wollte die Rumänin so die verweigerten deutschen Hartz-IV-Zahlungen vom Arbeitsamt erzwingen. Vor bundesdeutschen Gerichten scheiterte sie bereits mit ihrem Ansinnen. Allerdings wird die Angehörige einer Zigeuner-Familie nicht gänzlich von deutschen Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie erhält nachwievor Kindergeld in Höhe von monatlich 184 Euro und einen Unterhaltsvorschuß aus deutschen Steuergeldern von monatlich 133 Euro. Viele andere ausländische Sozialtouristen beziehen aber sehr wohl Leistungen nach Hartz-IV, da die Praxis der Jobcenter regional äußerst unterschiedlich ausfiel.
Einige Rechtsexperten befürchten jetzt nach dem EU-Urteil, daß sich die zurückgewiesene Rumänien nun Mithilfe von linken Migranten-Verbänden mittels der vielfachen Anti-Diskriminierungsgesetze und über dem Umweg der so genannten „Menschenrechtsgerichtsbarkeit“ in Karlsruhe und vor dem EU-Gericht in Straßburg ihre Sozialleistungen doch noch einzuklagen versucht. Die Zahl der rumänischen und bulgarischen Hartz-IV-Empfänger im Merkelland stieg indes von 37.800 (Juli 2013) auf 66.600 (Juli 2014) ausländische Leistungsbezieher. Hartz-IV-berechtigt sind EU-Ausländer aber erst dann, wenn sie zwar hier einer Arbeit nachgehen, jedoch weniger verdienen als die Grundsicherung.
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