Wenn der Boden zur Ware verkommt

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Das linksverwirrte „Nachrichtenmagazin“ Der Spiegel titelte  in seiner „online“-Ausgabe am 13.01.2015: „B- und C-Lagen: Ausländische Investoren kaufen deutsche Billigimmobilien“ und machte damit wieder einmal eindrucksvoll klar, welches rein materielle Verhältnis Kapitalisten als auch Linke zum deutschen Boden haben. Während die internationalen Marxisten die Enteignung und Vergemeinschaftung („alles gehört allen“ = organisierte Verantwortungs- und Leistungslosigkeit)möglichst aller Bindungen und allen Besitzes, so auch des Grund und Bodens, stets durchsetzen wollten und wollen, stellen die internationalen Kapitalisten die Handelbarkeit (Kauf- und Verkaufbarkeit) aller Güter zur möglichst leistungslosen Bereicherung („billig einkaufen, teuer verkaufen“ = Spekulation) in den Mittelpunkt ihres Strebens.

So ist in dem Artikel, der die Denkweise der Bodenspekulanten symptomatisch darstellt, denn auch als Ausblick für das Jahr 2015 zu lesen:

„Sie (die „Investoren“)  erwarten 2015 weiter steigende Preise: "Zu viel Kapital, zu wenige Investitionsmöglichkeiten", zitiert das Trendbarometer einen Investor. "Deutschland ist enorm attraktiv", sagt Immobilienexperte Christian Schulz-Wulkow, "im internationalen Vergleich haben wir in Deutschland noch sehr niedrige Mieten". Die Aussichten für Anleger sind also gut. Für 2015 rechnen die Investoren mit Verkäufen von mehr als 50 Milliarden Euro – so viel wie zuletzt vor der Finanzkrise … Vor allem sind es ausländische Käufer, die sich laut Schulz-Wulkow in Deutschland breitmachen: "Jetzt stehen auch chinesische Investoren vor der Tür, die werden 2015 deutlich am Markt präsent sein“.

Die von der deutschen Links-Regierung  dagegen gestellte, lächerlich anmutende „Mietpreisbremse“ verschreckt dabei nur wenige Investoren. So heißt es denn auch in dem Artikel: „eine weitere Aussage aus dem Trendbarometer dürfte deshalb auch eher die Aktionäre der Immobilienfirmen beruhigen als die Mieter: Die Mietpreisbremse macht den Investoren offenbar keine Sorgen.

Die grundlegenden Folgen dieses antinationalen Denkens liegen dabei für jeden Deutschen sichtbar und spürbar auf der Hand:

– immer weiter fortschreitende Ablösung und Entfremdung der organisch gewachsenen Einheit von Familie und Volk von ihrem angestammten Boden – entweder durch marxistische Enteignung oder durch kapitalistische Spekulation

– dadurch vollständige wirtschaftliche und soziale Abhängigkeit der boden- und heimatlos gewordenen Menschen von Fremden und Dritten, bspw. von dem Wohlwollen der gerade Regierenden, von internationalen Heuschrecken –Unternehmern, von raffgierigen Vermietern oder von  entwürdigenden, staatlichen Fürsorgewerken (Hartz IV etc.) – es droht also der sprichwörtliche Fall ins „Bodenlose“

– in der Folge schreitet die geistige und leibliche „Verstädterung“ der bodenlos gewordenen Menschen voran. Unter Verstädterung wird dabei die Verlagerung des Bevölkerungsschwerpunktes auf die Städte und die Ausbreitung städtischer Lebensformen verstanden. Bereits 2010 galten in Deutschland 74%, in den USA 82% und in Israel sogar 92% der Menschen als „verstädtert“ (vgl. hierzu auch Länderdaten).

Aus nationaler Perspektive bedeutet Verstädterung also in erster Linie eine Beschleunigung des Aussterbens deutscher Familien durch Entwurzelung, Heimatlosigkeit, Entfremdung und wirtschaftliche Not sowie durch geistige und körperliche Verwahrlosung infolge einer unangemessenen, nicht artgerechten Umwelt. Die sich daraus ergebende, dramatische Entwicklung hat der deutsche Akademiker Gustav Ruhland bereits in den Jahren 1903-1908 durch sein heute noch lesenswertes Werk „SYSTEM DER POLITISCHEN OEKONOMIE“ (Band I-III) auf den Punkt gebracht. Diese soll hier, obwohl in der Beschreibung schon über 100 Jahre alt, wegen ihrer verstörenden Aktualität, kurz schlaglichtartig nachgezeichnet werden:

herrschender Zug der Zeit: möglichst viel Geld verdienen, gleichgültig wie und wo … die Interessen von Handel und Industrie, Banken und Börsen werden maßgebend – fast alles wird zur beliebig verkäuflichen Ware … allgemein zunehmende Verschuldung (Anmerkung: siehe bspw. Schuldenstand der überfremdeten „Nationalstaaten“ in der „Eurozone“) … Vernichtung des selbständigen Mittelstandes … Ausbreitung des Proletariats … bei wachsendem Reichtum rasche Zunahme des Luxus … verschwinden des Bauernstandes … abströmen der Bevölkerung vom Lande nach der Stadt … Die Menschen werden dort immer habgieriger, immer rücksichtsloser und skrupelloser im Erwerb … allgemeine Verschlechterung der Moral … fortgesetzte Fälschungen der öffentlichen Meinung im Erwerbsinteresse (Anmerkung: siehe aktuell „Lügenpresse“) … mit der wachsenden Abhängigkeit der Wirtschaft vom Ausland verschärfen sich die Preis- und Konjunkturschwankungen … Um die wachsende Zahl der Proletarier mit der herrschenden Politik im Interesse des Reichtums zu versöhnen, beginnt ihre Versorgung aus der Staatskasse (Anmerkung siehe „Hartz IV“)… Die Anforderungen an die Staatskasse wachsen rasch (Anmerkung: aktuell bspw. durch die Finanzierung der „Asylantenflut“) … die staatliche Politik des Reichtums führt zu kapitalistischen Handelsverträgen (Anmerkung: siehe aktuell „TTIP“), zur kapitalistischen Kolonialpolitik, zur Weltpolitik (Anmerkung: vgl. bspw. EU-Recht, welches über nationalem Recht steht) … wachsende Unzufriedenheit der Bevölkerung (Anmerkung: vgl. bspw. „PEGIDA“), Sozialdemokratie, Kommunismus, Anarchie, Eheflucht … Abnahme der Bevölkerung  … Menschenmangel … Auflösung.“

Unsere germanischen Vorfahren waren in der schicksalhaften Bodenfrage einen Schritt weiter undhatten durch ihr eingeborenes, organisch gewachsenes Rechtsempfinden in Form des germanischen Gemeinrechtes („das Recht, das mit uns geboren ist“), einen artgerechten, „dritten Weg“ zwischen Marxismus und Kapitalismus gefunden. Das germanische Recht trennte auf der einen Seite persönlichen Besitz und Familienbesitz vom Allgemeinbesitz. Dabei wurde davon ausgegangen, dass der Boden und seine Naturschätze keinem Einzelnen oder, wie heute, kapitalistischen Unternehmen gehören können, da diese der Einzelne auch nicht geschaffen hat. Boden und Bodenschätze gehörten der gesamten Volksgenossenschaft, die nur in gegenseitigen Zusammenleben und Zusammenarbeiten mit der Natur überleben und gedeihen konnte. Allerdings konnten sich leistungsfähige Angehörige des eigenen Volkes ein ewig vererbbares Nutzungsrecht am gemeinschaftlichen Boden erdienen oder „ersitzen“ – den sogenannten „Odal“-Besitz (Odal = „Eigen, „Blutsverwandtschaft“, „Abstammung“, altnordisch „eiga“). Der Odal-Besitz wurde  ursprünglich durch Hammerwurf-Weite begrenzt. Dadurch war sichergestellt, dass nur diejenige allgemeine Bodenfläche in ein auf Ewigkeit angelegtes familiäres Nutzungsrecht überführt wurde, die sinnvollerweise von der Familie und deren Nachkommen allein bearbeitet werden  konnte. Der Odal-Besitz konnte somit auch nur durch Erbschaft an den Nachkommen weitergegeben werden. Er konnte nicht beliehen oder verkauft werden. Durch diese natürliche Rechtsordnung  war auch der kapitalistischen Bodenspekulation, dem Raubbau am Boden und an der Natur sowie einer Landnahme durch Fremde der entscheidende Riegel vorgeschoben.

Bild: Elenamiv / www.bigstock.com

 

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