Weniger als 2% aller Anträge auf Asyl wurden im Jahr 2014 nach dem Artikel 16a des Grundgesetzes positiv beschieden. In absoluten Zahlen sind das 2.285 von den ca. 160.000 bearbeiteten Asylanträgen im Jahr 2014. Weitere 24,1 % der bearbeiteten Asylanträge wird ein vorübergehender Flüchtlingsstatus nach § 3 I AsylVf auf Grund der Genfer Konventionen eingeräumt. Weiterhin besteht für wenige Asylanten ein Abschiebeverbot sowie ein subsidiärer Schutz nach AsylVf von etwa 4%. Somit durften im Jahre 2014 von den ca. 160.000 Asylanten, deren Asylantrag bereits bearbeitet wurde, etwa 31% im Land verweilen. Insgesamt sind laut Bundesregierung 202.834 Asylanträge im Jahr 2014 gestellt worden, rund 60% mehr als im Vorjahr. Hunderttausende Asylanten leben bereits in Deutschland.
Das Grundrecht auf Asyl gewährt Menschen Schutz, die politisch verfolgt sind. Sie können befristet oder unbegrenzt in Deutschland bleiben. Als politisch verfolgt gilt, wer gezielten und intensiven ausgrenzenden Rechtsverletzungen ausgesetzt war und aus diesem Grund gezwungen war, sein Heimatland zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen. Die Verfolgung muss im direkten Zusammenhang mit der eigenen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung stehen.
Allgemeine Notsituationen wie eine Hungersnot oder Umweltkatastrophen werden nicht als Asyl- oder Fluchtgrund anerkannt. Wird Asyl in der BRD beantragt, muss die Verfolgung im Herkunftsland vom Staat ausgehen oder ihm zuzurechnen sein.
Wird jemand nach dem Grundgesetz als asylberechtigt oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention als sogenannter Konventionsflüchtling anerkannt, erhält er oder sie ein Aufenthaltsrecht für zunächst drei Jahre. Danach wird noch einmal geprüft, ob sich die Verhältnisse im Fluchtland so geändert haben, dass eine Rückkehr möglich wäre. Ist dies der Fall kann eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Konventionsflüchtling widerrufen werden. Auch ein späterer Widerruf ist möglich, wenn sich die Verhältnisse ändern.
Asylantenflut überollt Kleinstädte
Auf Grund der auf Deutschland zurollenden Asylantenflut werden immer mehr ehemalige Kasernengelände zu regelrechten Asylantenstädten umgebaut. Vor wenigen Tagen entschied der hessische Landtag, dass in den Kasernen in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Büdingen (Wetterau) neue Erstaufnahmelager für Asylanten errichtet werden sollen. Kosten mindestens 54 Millionen Euro.
Das gleiche Szenario spielt sich aktuell im rheinland-pfälzischen Kusel und Hermeskeil ab. Auch dort sollen Hunderte von Kulturbereicherern in kleine Städte verfrachtet werden.
Städte |
Einwohner |
Asylanten |
Hermeskeil | 5.700 | 750 |
Kusel | 5.000 | > 500 |
Büdingen | 21.000 | 700 |
Neustadt (Hessen) | 8.600 | 900 |
Rund 700 Asylanten sollen Neustadt bis Ende des Jahres bereichern. Bürgermeister der 8.600-Einwohner-Stadt, Thomas Groll (CDU) kommentierte die Landesentscheidung gegenüber den Hessischen Rundfunk wie folgt: "Da uns bereits 100 Asylbewerber vom Landkreis zugewiesen wurden, gehen wir davon aus, dass bald 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung von Neustadt nicht deutschstämmig sein werden“.
Die Stadt Pforzheim beispielsweise plant laut Pforzheimer Zeitung 14 neue Asylantenheime zu den schon bestehenden Asylunterkünften in den nächsten Wochen und Monaten im Stadtgebiet zu eröffnen. In Stuttgart gibt es alleine über 70 Asylantenheime.
Landesregierungen finanzieren den Volsktod
Wie erst kürzlich bekannt wurde, will das Land Rheinland-Pfalz Kommunen künftig finanziell unter die Arme greifen, so dass sie weitere Asylantenheim schaffen oder bauen. Kredite für den Kauf, Bau oder Umbau von Immobilien, in denen Asylanten unterkämen, sollten zunächst mit null Prozent verzinst werden, kündigte Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro (SPD) an. Solange Asylanten in den entsprechenden Unterkünften wohnen, würden die Kommunen oder auch Privatleute so von den Refinanzierungskosten befreit. So will man neben der finanziellen Entlastung der Kommunen weitere Privatleute dazu bewegen, auf Grund von Gewinnmaximierungsgedanken, Asylantenheime zu errichten bzw. dazu umzubauen.
Der hessische Ministerpräsident Bouffier (CDU) hat derweil laut Süddeutsche Zeitung sich mit weiteren Länder-Regierungschefs für ein besseres Bleiberecht für junge Asylanten eingesetzt. Diese appellierten in einem Brief an die kinderlose Bundesmutti Merkel (CDU), jungen Asylanten mindestens für die Dauer einer Berufsausbildung in Deutschland einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu gewähren. Die Herrschenden treiben die Überfremdung Deutschlands und den damit verbundenen Volkstod systematisch voran
Behörden schieben nur unzureichend ab
Im Jahr 2013 wurden weniger als 15.000 Abschiebungen vollzogen, obwohl etwa 2/3 aller Asylanten kein Bleiberecht in Deutschland hatten.
Art der Abschiebung 2013 | Anzahl |
auf dem Luftweg | 7.289 |
auf dem Landweg | 2.908 |
Überstellung nach EU-Mitgliedstaaten | 4.741 |
Quelle: Antwort Bunderegierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/662
Im Jahr 2014 sind lediglich 10.884 abgelehnte Asylanten laut der Bundesregierung abgeschoben worden. Anhand dieser Zahlen ist zu erkennen, dass die Behörden völlig unzureichend ihrer Pflicht der Losequenten Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen und Sozialtouristen aus Osteuropa.
Durch gutmenschliche politische Entscheidungen bleiben somit in Wahrheit trotz hoher Ablehnungsquote von Asylgesuchen viel mehr Ausländer in unserem Land, als dies die Zahlen widerspiegeln. Teils aus vorgeschobenen humanitären Gründen, wegen den internationalen Flüchtlingskonventionen oder aus der bürgerfeindlichen Inkonsequenz deutscher Behörden heraus, die Abschiebungen der abgelehnten Asylbewerber einfach nicht wie geboten, vornehmen wollen.
Durch die Handlungsunfähigkeit der Behörden wie aber auch der Politik wächst der Zustrom der nach Deutschland zugewanderten Ausländer immer weiter an und zahllose kulturfremde Menschen werden mit den hart erarbeiteten Steuermitteln deutscher Bürger hier auf ewig finanziert.Asylanten sollen bevorzugt von den Kommunen in kleinen Wohneinheiten untergebracht werden. Hierbei wird massiv in die regionale Demografie eingegriffen. Vielerorts ist bereits jetzt im Umkreis länger bestehender Heime der Wohnraum mehr als knapp. Vielerorts finden Anwohner schon jetzt sehr schlecht, bis gar keine Wohnungen mehr. In Ballungszentren hingegen werden Asylanten vermehrt zentral in Sammelunterkünften untergebracht. Dazu gehören ehemalige Gaststätten, Pensionen, Schulen, Turnhallen, Krankenhäuser, Altenpflegeheime oder aufgegebenen Kasernen.
Neuerdings werden sogar ganze Hotels zur Unterbringung von Asylanten angemietet. Den Gipfel der entstellten Unterbringungskultur kann man gerade in Eisenhüttenstadt beschauen, wo neue „Familienhäuser“ gebaut werden, da Asylanten aus „menschenrechtlicher“ Sicht nicht mehr zentral, sondern luxuriös dezentral untergebracht werden sollen.
Schon jetzt ist die Aufnahmekapazität von Asylanten in Deutschland völlig erschöpft. Hunderttausende „Flüchtlinge“ stehen in den Startlöchern und werden in den nächsten Monaten nach Deutschland kommen. Um diese Massen weiterhin unterbringen zu können, müssen überall in der Bundesrepublik neue Unterkünfte geschaffen werden. Hierbei wird von den Behörden in aller Regel keine Rücksicht auf die Belange der Anwohner genommen. Manchmal nehmen die Behörden bei der Errichtung von Asylantenheime sogar Rechtsverstöße in Kauf. Viele Asylantenheime werden seitens der Behörden geheim geplant und die Bevölkerung in aller Regel erst kurz vor Inbetriebnahme über die neue Nachbarschaft in Kenntnis gesetzt. Überall dort, wo die Errichtung eines Asylantenheims bekannt wird, formiert sich Widerstand. Daher probieren die Behörden, so lang wie möglich, die Errichtung von neuen Heimen nicht öffentlich bekannt werden zu lassen.