Im Jahr 2009 beschlagnahmten die gewohnt verfolgungswütigen bayerischen Behörden gut 12.000 Exemplare der Zeitung „Zeitzeugen“. Ermittelt wurde von Seiten des Systems wegen der angeblichen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und der Verletzung des Urheberrechts gegen den Herausgeber. Als konkreter Anlaß der Beschlagnahmung der historischen Wochenzeitschrift galt insbesondere eine Zeitungsbeilage aus dem Jahr 1933, die einen unzensierten Nachdruck des nationalsozialistischen Blatt vom „Völkischen Beobachter“ beinhaltete. Dem meinungsfeindlichen Rundschlag ging eine Anzeige des Bundesland Bayern voraus. Bayern besitzt seit Kriegsende die Lizenzen am nationalsozialistischen „Franz Eher-Verlag“ und somit auch die Rechte an zig NS-Publikationen, wie unter anderem auch an dem erfolgreichen Bestseller von Adolf Hitlers „Mein Kampf“.
Ende November 2014 gewann nun der britische Verleger Peter McGee seinen Rechtsstreit gegen den vermeintlichen Freistaat vom Weißwurstäquator am Oberlandesgericht (OLG) in München auch in zweiter Instanz. Das Urteil und der krankhafte Repressionswahn der bayerischen Behörden könnten nun dem Steuerzahler am Ende teuer zu stehen kommen. Der Herausgeber und Historiker McGee will nun 2,6 Millionen Euro Schadensersatz vom süddeutschen Bundesland einklagen, weil ihm durch die blindwütige Beschlagnahmeaktion vor über fünf Jahren ein „vernichtender Image-Schaden“ zugefügt wurde.
Die „Zeitzeugen“-Veröffentlichungen stellten als Sammeledition die Presselandschaft in Deutschland zur Zeit des historischen Nationalsozialismus dar und machten insbesondere auch jüngeren Lesern so NS-Originalquellen zugänglich, die in der bundesdeutschen aufdiktierten Geschichtsschreibung in den tendenziösen Unterrichtsbüchern in der Regel fehlen. Das sollte offensichtlich durch die staatlichen Beschlagnahmeaktionen verhindert werden.
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