„III. Weg“ Nürnberg/Fürth: Rechtsschulung für Aktivisten

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Anfang Februar 2015 nahmen mehrere volkstreue Aktivisten die Einladung des „III. Weg“-Stützpunktes Nürnberg-Fürth an und besuchten eine umfassende Rechtsschulung, um sich bezüglich dem ausgedehnten Paragrafen-Dschungel gegen Nationalisten im Merkelland auf den neusten Stand bringen zu lassen. Der Vortrag des Referenten umfasste dabei das gesamte Repertoire der Repressionsbehörden mit denen heimattreue Deutsche hierzulande das Leben schwergemacht werden soll. Darüber hinaus wurden Tipps gegeben, wie man sich den kriminalisierenden Maßnahmen der Verfolgungsbehörden erfolgreich entziehen kann. Einige Themenbereiche werden hier nun auszugsweise vorgestellt:

Das Wichtigste im Umgang mit der Polizei kam gleich vorneweg: Macht keine Aussagen! Sei es bei Befragungen als Beschuldigter oder Zeuge in einem Ermittlungsverfahren, oder wenn man einfach so von Beamten angequatscht wird. Besonders bei Anwerbeversuchen durch den Verfassungsschutz oder die Polizeibehörden sollte der Betroffene den staatlichen Anwerbern unmissverständlich klarmachen, dass man an einem Gespräch kein Interesse hat. Hier ist es ebenso äußerst wichtig, das unmittelbare Kameradschaftsumfeld zeitnah über die Sache zu informieren. Niemand muss sich schämen, wenn er das Ziel eines VS-Anwerbeversuchs geworden ist. Der beste Schutz gegen derartige Belästigungen ist der sofortige und unmissverständliche Gesprächsabbruch und die anschließende Veröffentlichung des Vorfalls.

Aussageverweigerung bei staatsanwaltlichen Vorladungen

Auch die Aussageverweigerung bei staatsanwaltschaftlichen Zeugenvernehmungen wurde erläutert. Grundsätzlich hat man die Pflicht als Zeuge bei einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung zur Person und zur Sache Angaben zu machen. Bei einer Aussageverweigerung riskiert der Zeuge ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro oder bis zu 6 Monate Beugehaft. In der Vergangenheit ist es schon des Öfteren vorgekommen, dass Personen als Zeugen zu einer Aussage vor dem Staatsanwalt gezwungen wurden und nur wenig später als Beschuldigte in dem Ermittlungsverfahren wiederfanden. Besonders bei Verfahren nach §§ 129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) und 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) werden gerne derartige Spielchen staatlicherseits betrieben. Hier ist es dringend geboten vor einer etwaigen Aussage einen Anwalt hinzuzuziehen. Zumal der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung immer häufiger auf vollkommen legal arbeitende nationale Gruppierungen angewendet wird. Als abschreckende Beispiele gelten hier insbesondere die aktuell laufenden Verfahren gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“, „Thiazi-Forum“ oder die „Autonomen Nationalisten Göppingen“.

Hausdurchsuchung

Mehrere Stunden nahm während der Schulung alleine der Themenkomplex „Hausdurchsuchung“ in Beschlag. Hier ist mit den meisten Rechtsverstößen seitens der Repressionsbehörden zu rechnen. Die gesetzlichen Vorgaben, an die sich die Ordnungsmacht halten muss, sind lediglich in den Gesetzestexten eng gesetzt. In der Realität scheren sich die Einsatzkommandos der Polizei wenig um die Rechte der Betroffenen oder die eigenen Vorschriften. Auch im Nachgang, wie bei der „Asservatenverwertung“, kommt es immer wieder zu rechtlichen Verstößen durch Behördenmitarbeiter. Wer sich hier während der Maßnahme entsprechend richtig verhält und generell Widerspruch gegen alle Maßnahmen einlegt, bessert auch seine Erfolgsaussichten bezüglich einer Klage im Nachgang auf.

Gefahr in „asozialen Netzwerken“

Auch die Gefahren, die in den sogenannten „sozialen Netzwerken“ lauern, nahmen einen großzügigen Platzinnerhalb der Rechtsschulung ein. Als politischer Aktivist ist es natürlich sinnvoll sich der einfachen Möglichkeit zur Verbreitung von Nachrichten und Botschaften zu bedienen, welche diese Netzwerke bieten. Allerdings sollte man sich als Nationalist und Befürworter eines kollektivistischen Zusammenlebens auch bewusst sein, dass Facebook und Co. eigentlich „asoziale Netzwerke“ sind. Der Individualisierung wird hier bis zur Ekstase gefrönt. Für viele Menschen reicht das Erleben von politischem Widerstand auf virtueller Basis anscheinend völlig aus. Der Informationszweck der Netzwerke tritt zunehmend in den Hintergrund und die Nutzer sind meist nur noch auf der Suche nach Bestätigung ihrer Beiträge und somit ihrer selbst. Wenn man sich so durch die Ausdünstungen einzelner Facebook-Seiten klickt, gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass jeder Zweite unter einem Minderwertigkeitskomplex leidet.
Neben diesen sozio-politischen Eigenschaften bergen die Netzwerke auch noch eine ganz konkrete juristische Gefahr. Alles was ein Nutzer dort schreibt, “postet“, an Bildern oder Videos einstellt etc. gilt als Verbreitung im Sinne des Gesetzes. Besonders die Gummiparagrafen §§ 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 StGB (Volksverhetzung) bieten hier weitreichende Fallstricke.

Es tut in der Regel nichts zur Sache ob die Beiträge nur für Facebook-Freunde sichtbar sind. Eine Verbreitung ist es rein juristisch trotzdem. Die Fülle an bisher von Gerichten nicht geahndeten Verstößen gegen die Gesinnungsparagrafen führt bei manchem Nutzer dazu, dass er sich in einer trügerischen Sicherheit wähnt. Wenn es dann jedoch doch eine Anzeige gibt und die Sache vor dem Gesinnungstribunal landet, hagelt es in der Regel drakonische Strafen. Erst recht natürlich, wenn der Angeklagte auch noch als nationaler Aktivist schon behördlich bekannt ist.

Man sollte also sehr genau darauf achten, was man in den „asozialen Netzwerken“ verbreitet und was nicht. Was für Facebook und Co. gilt, gilt nicht minder für Nachrichtendienste wie „Whats App“. Rein rechtlich besteht kein Unterschied zu der Veröffentlichung und Verbreitung in einem „sozialen Netzwerk“ oder einer Whats-App-Gruppe oder einem privaten Chat. Wird das Handy im Rahmen einer Ermittlung beschlagnahmt und durchsucht, so kann die Staatsanwaltschaft die Protokolle des Chat-Dienstes durchgehen und gegen alle Gesprächspartner, die den Gesinnungsparagrafen zuwiderlaufende Sprüche, Bilder, Videos etc. verschickt haben, Ermittlungsverfahren einleiten.

Die gut besuchte Rechtsschulung wurde von allen Anwesenden gut aufgenommen und stieß so durchweg auf eine positive Resonanz. Dies spiegelte sich auch in der persönlichen Beteiligung mit Beispielen und Anmerkungen durch die Teilnehmer wider. Als nationaler Aktivist im Merkelland ist es leider wohl auch weiterhin unerlässlich, sich ständig über die hinterhältigen Maßnahmen der Repressionsbehörden und entsprechenden Gegenmaßnahmen auf dem Laufenden zu halten. Dank dem während des Schulungstages vermittelten Wissen steigen nun auch die Erwartungen, dass die teilnehmenden Aktivisten sich in den kommenden Wochen und Monaten so auch im rechtlichen Kampf gegen das System behaupten können.

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