Die Verfolgung und Ausspähung von Arbeitslosen schreitet weiter voran. Während wir im Januar 2015 noch von der Ausspähung von Facebookkonten berichteten (siehe: Jobcenter sollen Arbeitslose ausspionieren), betrifft die neueste Meldung das amerikanische Unternehmen "Paypal". Zum 1. Juli 2015 ändert der Internet-Bezahldienst seine AGB sowie die Datenschutzgrundsätze dahingehend, dass die Weitergabe von Daten an diverse Behörden erfolgen kann. Der einfache Verdacht, dass ein Jobcenter-"Kunde" ein solches Konto verschweigt oder etwa durch Transaktionen Sozialleistungsmissbrauch betreibt, reicht aus, damit dies durch die hiesigen Jobcenter genutzt werden kann.
Speziell für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger die ein Konto bei dem Anbieter besitzen, bedeutet es, das Paypal an die Jobcenter auf entsprechende Anfragen, die Zahlungsvorgänge seit der Anmeldung lückenlos übermittelt. Diese Weitergabe umfasst folgende Angaben, Zitat: "Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Benutzername, Foto, IP-Adresse, Geräte-ID, Standortdaten, Kontonummern, Kontoarten, Angaben zu den mit dem Konto genutzten Zahlungsinstrumenten, Details der Zahlungsvorgängen, Details zu geschäftlichen Zahlungen, Kundenangaben und -berichte, Kontovoreinstellungen, Angaben zur Identität, die im Rahmen unserer "Know Your Customer"-Prüfungen erfasst wurden und Kundenkorrespondenz."
Das in Deutschland geltende Bankengeheimnis wird dabei komplett umgangen. Während deutsche Banken per §93 Abs. 8 Abgabenordnung gesetzlich eingeschränkt werden, gilt dieses Recht bei PayPal nicht, da man der Datenweitergabe mit den neuen AGB und Datenschutzgrundsätzen zustimmt. Zur Verhinderung dieser Aufdeckung bleibt dem Arbeitslosen nichts anderes übrig, als vor dem 1. Juli 2015 sein PayPal-Konto zu schließen.