Verachtung fürs Volk – BRD vs. Demokratie

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Demokratie, das ist das angebliche Maß alle Dinge in der Bundesrepublik, die glorreiche Errungenschaft von 1945 nach Jahrhunderten des deutschen Sonder- und Irrwegs. Darum muss sie auch mit allen Mitteln gegen ihre angeblichen Feinde verteidigt werden und die stehen in erster Linie „rechts“. In dieser Hinsicht sind sich alle (System-)Parteien und (System-)Medien einig. Doch was ist, wenn die vorgeblichen Hüter der Demokratie diese trotz tagtäglicher Lippenbekenntnisse in Wahrheit still und leise beseitigt und sich den Staat zur Beute gemacht haben? Ein Blick auf die demokratische Realität legt den Schluss nahe, dass sich die Böcke längst zum Gärtner gemacht haben. Oder war etwa in der BRD nie eine Demokratie vorherrschend?

Das den Deutschen von den Siegermächten des Jahres 1945 befohlene Grundgesetz sieht als Verwirklichung des demokratischen Prinzips Wahlen und Abstimmungen vor.

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. „Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen“ heißt es in Artikel 21 des Grundgesetzes. Der Bundeswahlleiter führt weiter aus: „Die Parteien konkurrieren bei Parlamentswahlen um Wählerstimmen. Alle ihre Tätigkeiten sind auf ein Ziel gerichtet: Die Beteiligung an Wahlen und deren größtmöglicher Erfolg. Im Widerstreit zwischen dem Bemühen um Schärfung des eigenen Profils und der Mobilisierung einer maximalen Zahl von Anhängern erbringen die Parteien eine doppelte Integrationsleistung, indem sie zum einen nach innen unterschiedliche Interessen und Meinungen zu Kompromiß und Ausgleich bringen und zum anderen nach außen die öffentliche Debatte führen und abstimmungsfähige Optionen schaffen. Ohne Parteien sind demokratische Wahlen nicht durchführbar.
Das hört sich nach fairem Wettkampf an – möge der Überzeugendere die Wahl gewinnen. De facto spielen in der Realpolitik jedoch nur die etablierten Parteien eine Rolle und deren Vorrangstellung kommt nicht von ungefähr. Nach 1945 waren zunächst nur von den Siegermächten lizenzierte Parteien zugelassen, was CDU, SPD und FDP einen kaum aufholbaren Startvorteil verschaffte. Der Konkurrenz von ganz „links“ und ganz „rechts“ in Form von KPD und SRP entledigte man sich durch Verbote des Bundesverfassungsgerichts, wodurch über Jahrzehnte die Herrschaft der ersten drei Systemparteien zementiert wurde, bis die GRÜNEN in den 1980er Jahren die politische Bühne betraten. Deren Etablierung wäre ohne den „Marsch durch die Institutionen“ ihrer Gesinnungsgenossen und der damit verbundenen medialen Schützenhilfe so nicht möglich gewesen. Seitdem teilt der Club der Etablierten, seit der Wiedervereinigung um die SEDPDSLINKE verstärkt, die Pfründe des Staates unter sich auf. Ob Wahlkampfkostenerstattung oder Fraktionsgelder, ob Zuschüsse zu den Parteienstiftungen, Beteiligungen an Medienunternehmen oder Posten in den Rundfunkbeiträgen – man achtet darauf, unter sich zu bleiben.

Das bekommen andere Parteien spätestens dann zu spüren, wenn sie politisch an der Schwelle zur Etablierung stehen. Fast 40 Jahre konnte die NPD in Deutschland auftreten, ohne dass der Staat in Gefahr geriet. Kaum kam nach der Landtagswahl in Sachsen 2004 der erste bescheidene Erfolg in Form eines Landtagseinzugs, griffen die Systemparteien zum altbewährten Mittel des Parteiverbots. Weil das erste Verbotsverfahren aufgrund der Unterwanderung mit Geheimdienstagenten scheiterte, erfolgte nach weiteren Wahlerfolgen und der Aussicht auf eine Verfestigung zumindest in den mitteldeutschen Länderparlamenten gleich das zweite Verfahren, auf dessen Ausgang wir immer noch warten.

Auch die von bürgerlichen Kreisen gegründete AfD erfährt starken Gegenwind, obwohl meilenweit von radikalen Positionen entfernt. Anders als bei der NPD greift aufgrund der bürgerlichen Verwurzelung das Instrument des Parteiverbots nicht. Dafür geht seit der Gründung ein mediales Trommelfeuer auf die Partei nieder, wie man es in dieser Heftigkeit lange nicht mehr gesehen hatte, insbesondere nachdem sich nach den vergangenen Landtagswahlen die ersten Erfolge einstellten.

Die Äußerungen dürfen dabei gerne auch unterhalb der Gürtellinie liegen – in der Politik und der Liebe ist alles erlaubt, was dem Konkurrenten schadet. Für die CDU zeigt Finanzminister Schäuble deutlich, was man seitens der CDU von parteipolitischer Vielfalt hält – Die AfD sei eine Schande für Deutschland. Sie nutze alle Ressentiments, propagiere Fremdenfeindlichkeit und sei gegen Minderheiten. Zuvor hatte er die AfD bereits mit den „rechtsextremen“ Republikanern in den 90er-Jahren verglichen. Die AfD sei eine Gruppierung, "die hemmungslos alles demagogisch missbraucht, was man missbrauchen kann".

Auch Die WELT greift gerne zur schweren Artillerie und ließ u.a. den AfD-„Aussteiger“ Sebastian Moll die Nazikeule hervorholen, die Standardwaffe der Antifa-Republik. Er stellt die Partei in die Tradition der „deutschnationalen Bewegung“ und sogar der NSDAP. Die Partei sei keine Alternative, sondern eine chauvinistische Gefahr für Deutschland.

Die Liste der Beispiele ließe sich endlos fortsetzen. So ist das in der realexistierenden Demokratie – wer als Partei seinen grundgesetzlichen Auftrag abseits der Systemparteien wahrnehmen will, bewegt sich auf einem schmalen Grat zwischen Verbot und Verleumdung.

Doch auch im Bereich der Abstimmungen sieht es nicht besser aus. Volksabstimmungen auf Bundesebene werden von den Systemparteien nicht zugelassen, obwohl das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht. Es fehlt nur das Ausführungsgesetz, ähnlich dem Wahlgesetz für den Bereich der Wahlen, doch ein solches steht bei keiner Partei zur Debatte. Verfassungsbruch durch Unterlassen – so kann man sich auch ohne Hakenkreuz und rote Fahne als Verfassungsfeind outen, doch wo kein Kläger ist, ist bekanntlich auch kein Richter.

So bleiben denn nur das Petitionsrecht und die Möglichkeit von Bürgerbegehren, doch auch dagegen ist rotgrünschwarzgelbes Kraut gewachsen. “Bildungsplan 2015″ nannte die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg ihr ursprünglich geheim gehaltenes Vorhaben, mit Hilfe von LSBTTI-Lobbygruppen, bereits Schüler im Sinne der Homolobby zu beeinflussen. Anders als sonst üblich formierte sich Widerstand gegen das Projekt in Form einer Petition, die von über 200.000 Bürgern unterzeichnet wurde. Doch die Mühe war vergebens, denn der Petitionsausschuss des Landtages lehnte eine Annahme der Petition ab, obwohl dies gar nicht in seinen Aufgaben- und Kompetenzbereich fällt. Ihm obliegt lediglich, dem Landtag Beschlussempfehlungen vorzulegen.

Auch in München sieht es mit der Akzeptanz des Volkswillens nicht besser. Dort hatte der Islamkritiker Micheal Stürzenberger mit seiner Mannschaft ein Bürgerbegehren gegen die Errichtung eines Islamzentrums inklusive Großmoschee initiiert. Obwohl die nötige Zahl von 60.000 Unterschriften erreicht wurde, lehnte der Münchner Stadtrat das Bürgerbegehren ab. Die auf den Unterschriftenlisten enthaltene Begründung spiegele viele falsche Tatsachen vor, urteilten die Rechtsexperten der Stadt. Da zum jetzigen Zeitpunkt weder der Standort noch die Kosten für das Islamzentrum bekannt seien, sei das Projekt noch viel zu unkonkret, um darüber abstimmen zu können. Insofern müsse das Bürgerbegehren als grundsätzlicher Vorstoß gegen islamische Gebetsstätten verstanden werden und verstoße somit gegen das vom Grundgesetz gedeckte Recht auf Glaubensfreiheit, so die Einschätzung des Rechtsamts. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens seien somit nicht erfüllt. Statt der Möglichkeit über den Bau des Projekts abstimmen zu dürfen bekommt der Bürger von der dem Oberbürgermeister unterstellten Fachstelle gegen Rechtsextremismus eine Resolution mit dem Namen „Solidarität mit den Muslimen in unserer Stadt!“ erarbeitet. „Muslime gehören zu unserer Stadtgesellschaft“, heißt es darin. Der Stadtrat wolle mit der Resolution entschieden Position gegen das islamfeindliche Bürgerbegehren und jede andere Form rassistischer Hetze beziehen. „Wenn wir auch morgen in einer offenen, demokratischen und friedlichen Gesellschaft leben wollen, müssen wir heute alle Angriffe auf die im Grundgesetz verankerten demokratischen Grundwerte abwehren“, so der Text der Resolution.

Doch genau jene demokratischen Grundwerte werden all jenen verweigert, die weder linke Gesellschaftsprojekte im Sinne des gender-mainstreaming, noch den seit Jahrzehnten andauernden Überfremdungskurs der Etablierten mittragen wollen.

Auch die Straße bietet keinen Ausweg. Während die zahlreichen GIDA-Bewegungen friedlich und gewaltfrei für völlig legitime Anliegen demonstrieren, sehen sich aus den Reihen von Politik einer verbalen Verleumdungskampagne ausgesetzt, die einen sprachlos macht. Lügenpresse – zutreffender und prägnanter kann man das Phänomen nicht benennen. Während man dem linksextremen Mob völlige Narrenfreiheit einräumt (Brandanschläge auf Bahnanlagen, geduldete Angriff auf Polizisten und verschwiegene Attacken durch bestens organisierte Schlägertrupps auf Versammlungsteilnehmer), ist stets nur von den Gefahren des „braunen Mobs“ die Rede. Debatte, Diskussion, Dialog? – Fehlanzeige, stattdessen Verschweigen, Verdrehen, Verdrängen.

Was aber bleibt als Handlungsform, wenn alle Formen seriösen Protests – parteipolitisch, durch die wenigen Möglichkeiten direkter Demokratie, durch Demonstrationen – planmäßig vereitelt werden?

Hier gilt es neben der Parteiarbeit, nach Alternativen zu suchen

Bild: seewhatmitchsee / www.bigstockphoto.com

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