Während der Kommunalwahl im Jahr 2014 tauchten Aufkleber im mittelfränkischen Weißenburg auf, welche zwei Kandidaten der Linkspartei, Felix Stefani und Frank Steinmann, in peinlicher Pose zeigten. Stefani und Steinmann, letzterer in Damenkleidung, hockten da Händchen haltend mit heruntergelassener Hose bzw. Rock auf einer Toilette. Das entsprechende Foto hatte vermutlich einer der Abgebildeten selbst bei Facebook hochgeladen.
Unzählige Aufkleber mit dem besagtem Bild, die jedoch nicht von den zwei Linksextremisten autorisiert waren, tauchten dann im März 2014 massenhaft im Stadtgebiet Weißenburgs auf und machten die betroffenen linken Kandidaten so zum Gespött der Öffentlichkeit. Gestaltet waren die Sticker im typischen Layout der SED-Nachfolgepartei. Die Namen der beiden Kanidaten prangten unter der ironischen Überschrift: „Seriöse linke Politik für den Weißenburger Stadtrat“. Als falscher Verantwortlicher war auf den Klebern zudem Victor Rother genannt, der als Sprecher der linksextremen Jugendgruppe „solid“ Weißenburg und stellvertretender Kreisvorsitzender der Linkspartei fungiert. Als Stefani auf die Aufkleber aufmerksam wurde erstattete er nur aufgrund eines äußerst vagen Verdachts Strafanzeige gegen einen ihm bekannten nationalen Aktivisten aus der Kreisstadt.
Skandalöserweise erließ die Staatsanwaltschaft, ohne auch nur einen einzigen stichhaltigen Beweis in den Händen zu halten, einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro gegen den denunzierten Weißenburger. Der nationale Aktivist legte sofort Beschwerde gegen den absurden Bescheid ein. Vor dem Amtsgericht Weißenburg kam es deshalb nun jüngst zur Verhandlung. Nach zwei Prozesstagen war jedoch auch vor Gericht klar, dass der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft jeglicher Beweisgrundlage entbehrte. Zusätzlich war der Strafantrag wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz auch noch verspätet gestellt worden.
So kam im Prozess ans Licht, dass Stefani, der in der Vergangenheit selbst bereits wegen Körperverletzung verurteilt wurde, seinem Bekannten Florian B. ein Foto über den Nachrichtendienst "Whats-App" übermittelte, als er die skurrilen Aufkleber entdeckte. Dieser ist ebenfalls auf dem Foto – in der Mitte sitzend und an einer Klobürste leckend – zu sehen. Stefanis Kommentar zu dem Bild lautete „Was hältst du von unseren neuen Aufklebern, also ich finde sie stark.“ Florian B., welcher sich selbst vor Gericht als „politisch neutral“ einstufte, sagte großmundig Stefani zu, den Urheber der gefälschten Linkspartei-Sticker zu ermitteln.
Im angetrunkenen Zustand traf B. dann wenige Tage später zufällig auf den nun angeklagten Nationalisten. Aus seiner mit Rechtschreibfehlern und Beleidigungen durchsetzten „Whatts-App“ Nachricht zu dem Aufeinandertreffen wird deutlich, dass er den heimattreuen Weißenburger dabei unter Androhung von Gewalt massiv bedrängte, die Urheberschaft der Anti-Linkspartei-Kleber zu „gestehen“. Im Nachgang des Suff-Gelabers wollte B. dann gar wissen, dass der junge Nationalist ihm an diesem Abend gegenüber sogar die Verantwortung für die Aufkleberaktion übernommen hätte. Vor Gericht räumte Florian B. jedoch dann kleinlaut ein, dass der Angeklagte möglicherweise doch kein „Geständnis“ in der Sache ablegte. Am Ende der Zeugenvernehmung bestand so auch erheblicher Zweifel, ob sich der Angeklagte überhaupt in derartiger Weise gegenüber den Zeugen eingelassen hätte.
Gänzlich vom Tisch war die Anklage dann, als anhand des gezeigten „WhattsApp“-Nachrichtenverlaufs offenbar wurde, dass Stefani bereits am 11. März 2014 Kenntnis von der Unterredung des Zeugen B. mit dem Angeklagten hatte. Strafantrag stellte Stefani gegen die Aufkleber, die er selber ja „echt stark“ fand, aber erst am 14. Juni 2014. Somit war die begrenzte Strafantragsfrist von drei Monaten überschritten. Das Verfahren konnte demnach rein formal kein Erfolg haben und musste eingestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft erdreistete sich noch eine Einstellung auf Kosten des Angeklagten zu fordern. Dem kam das Gericht jedoch nicht nach und die Justizposse wurde zu Lasten der Staatskasse ad acta gelegt. Die nun während zwei Prozesstagen offenbarten Fakten lassen jedoch erkennen, dass die staatlichen Behörden, offenbar getrieben von antideutschem Verfolgungseifer gegen die lokalen Nationalisten, ohne einen einzigen stichhaltigen Beweis bereitwillig der Version des linken Anzeigeerstatters Glauben schenkten. Saubere Ermittlungen im Vorfeld hätten den Prozess bereits unmöglich gemacht und den nationalen Aktivisten nicht ungerechtfertigter Weise der Kriminalisierung eines Strafprozesses ausgesetzt.
In Weißenburg missbrauchen aber auch im Nachgang zu dem gescheiterten Verfahren örtliche Linksextremisten fortgesetzt das Strafgesetzbuch, um die dort aktiven Kämpfer für ein freies Deutschland haltlos anzuzeigen und bei den Ermittlungsbehörden frech zu denunzieren. Offensichtlich sind sie der Auffassung, dass eine Vielzahl von Strafanträgen irgendwann auch einmal eine konkrete Verurteilung zur Folge haben wird. Die Urheber der Linkspartei-Aufkleber hingegen, welche die Kandidaten der SED-Nachfolgepartei in der alten Reichsstadt lächerlich machten und im Internet bis heute noch zu finden sind, bleiben weiterhin im Dunkeln.