Otto von Bismarck, 1862 preußischer Ministerpräsident und Minister des Auswärtigen, 1871 Deutscher Reichskanzler und Fürst, am 20. März 1890 aus seinen Ämtern entlassen, war seit 1847 zunächst als eifriges Mitglied der konservativen Partei Preußens politisch tätig, trennte sich aber von der Parteidoktrin, als er zuerst als Bundestagsgesandter in Frankfurt (1851 – 1859), dann als Gesandter in Petersburg (1859 – 1862) und Paris (1862) mit der großen Politik vertraut wurde, und entwickelte sich zum deutschen Staatsmann, der das seit 1815 brennende Problem der Einigung zu lösen vermochte. Seit 1862 Leiter der preußischen Politik, führte er zuletzt die Auseinandersetzung mit Österreich im Kriege 1866 herbei, die mit dem Ausscheiden Österreichs aus dem Deutschen Bund und der Errichtung des Norddeutschen Bundes endete, und gab diesem Werk mit dem siegreichen Kriege gegen Frankreich 1870/71 mit der Gründung des deutschen Kaiserreiches den Abschluß.
Seit 1871 wurde seine Politik von dem Gedanken geleitet, das Reich gegen die geschichtlich und geographisch gegebene Möglichkeit einer Einkreisung durch friedliche Bündnispolitik zu sichern, deren Hauptpfeiler das 1879 geschlossene, 1882 zum Dreibund erweiterte Bündnis mit Österreich – Ungarn und der sogenannte Rückversicherungsvertrag mit Russland von 1887 waren. Auch für die innere Politik des Reiches hat er die Grundlagen gelegt. Das Übergewicht der monarchischen Führung über das Parlament, den staatlichen Schutz der nationalen Arbeit durch Schutzzölle und die Sozialpolitik zugunsten der arbeitenden Schichten, der es freilich nicht gelang, der Sozialdemokratischen Bewegung Abbruch zu tun. Seine nach der Entlassung geschriebenen “Gedanken und Erinnerungen” geben einen großartigen Einblick in die Sorgen, mit denen er die außenpolitische Zukunft des Reiches betrachtete.
Am 30. Juli 1898 verstarb Otto Eduard Leopold von Bismarck in Friedrichsruh bei Hamburg.