Das Bundeskriminalamt (BKA) und die entsprechenden Landeskriminalämter warnen aktuell recht unverblümt vor dem massenhaften Asylmissbrauch durch kriminelle Banden. Vor allem georgische Kriminelle nutzen laut den Ermittlern die freizügigen Asylgesetze im Merkelland schamlos aus, um hierzulande einträgliche Beutezüge auf Kosten der Deutschen vorzunehmen. Die organisierten Banden haben es dabei vorrangig auf Tabakwaren, Alkohol und hochwertige Kosmetikartikel abgesehen.
In Rheinland-Pfalz gab es im Jahr 2014 alleine 1.067 Diebesfälle, welche georgischen Kriminellen nachgewiesen werden konnten. Dies stellt einen dramatischen Anstieg dar, wie das zuständige Landeskriminalamt (LKA) öffentlich zugeben musste. Die Mitglieder der oft professionell agierenden Ausländerbanden reisen als Touristen oder illegal ins Merkelland ein und stellen hier dann regelmäßig einen Asylantrag. Die Zeit in welcher der Antrag bearbeitet wird, nutzen die Bandenmitglieder für ihre kriminellen Machenschaften und Raubzüge durch die Republik. Die Anerkennungsquote ist gerade bei Georgiern extrem niedrig. Nicht einmal 0,4 Prozent der Anträge werden am Ende eines langen Asyl-Verfahrens hier als berechtigt angesehen. Die Abschiebung nicht anerkannter Asylbewerber wird jedoch im Merkelland nicht konsequent durchgesetzt, was den kriminellen Machenschaften der Osteuropäer freilich entgegenkommt.
Kriminelle Asylantenbande in Nürnberg vor Gericht
Auch in Franken sind organisierte kriminelle Asyl-Banden tätig, welche unter dem Vorwand des Asylbegehrens aus Georgien einreisten. Mitte Juni 2015 wurden vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth alleine fünf Georgier wegen schweren bandenmäßigen Diebstahls und Sachbeschädigungen in mehreren Fällen verurteilt. Der Fall und die Geschichte der Täter sind symptomatisch für den Asylmissbrauch durch ausländische Diebesbanden und dokumentieren einmal mehr die permanente Nachlässigkeit der einwanderungsfreundlichen bundesdeutschen Behörden samt Justiz.
Vier der fünf Bandenmitglieder im Alter von 22 bis 30 Jahren hielten sich als Asylbewerber in der Bundesrepublik auf. Teilweise hatten die Georgier sogar unter verschiedenen Namen mehrfach Asyl beantragt, wie im Prozess ans Licht kam. Ein 22-jähriger Täter hatte beispielsweise zuerst zusammen mit seiner gesamten Familie in den Niederlanden um Asyl nachgesucht. Die Anträge wurden dort jedoch negativ beschieden. Daraufhin forderten alle in der BRD nochmals Asyl. Der 22-jährige Georgier stellte zuerst in Bielefeld seinen Antrag. Von dort wurde er weitergeschickt nach Chemnitz, wo er aber nie aufkreuzte. Stattdessen wollte er offenbar lieber im Westen Deutschlands unterkommen und beantragte einfach noch mal in Dortmund ein Bleiberecht. Von dort wurde er dann nach Karlsruhe und weiter ins mittelfränkische Zirndorf geschickt. Er und sein ein Jahr älterer Bruder wurden schließlich in dem zum Asylheim umfunktionierten „Hotel am Stadtpark“ (Am Stadtpark 5) in Nürnberg untergebracht. Der Asylantrag des 22-jährigen, welcher sich frech über alle Weisungen hinwegsetzte und massive Straftaten beging, wurde mittlerweile irrsinnigerweise sogar positiv beschieden, wie er vor Gericht angab.
Ein anderes Mitglied der Gruppe stammte aus einem Asylbewerberheim in Amberg und der vierte Asylant war bis zu seiner Festnahme noch in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung (ZAE) in Zirndorf untergebracht. Als Asylgrund gaben die Georgier stets Geldprobleme an, woraus sich alleine schon kein Recht auf Asyl in der Bundesrepublik ableitet und es daher äußerst skandalös anmutet, dass ein solcher Antrag überhaupt so langwierig bearbeitet wurde und dabei auch massiv deutsche Steuergelder verschwendet wurden. Besonders perfide: Als Lagerstätten des Diebesgutes dienten jeweils die steuerfinanzierten Asyl-Kaschemmen für die osteuropäische Bande.
Asylanten einschlägig vorbestraft
Der mutmaßliche Anführer gab vor Gericht an, sich lediglich „berufsbedingt“ in der BRD aufgehalten zu haben. Er sei als „Autohändler“ tätig und „exportiere“ Fahrzeuge nach Georgien. Trotzdem sich alle Angeklagten bis zu ihrer Festnahme im August 2014 erst relativ kurz in der BRD aufhielten, wiesen sie schon einschlägige, teils mehrfache Vorstrafen wegen gemeinschaftlichen Diebstahl, Beschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und Diebstahls auf. Obwohl die Taten allesamt nicht gerade als geringe Vergehen einzustufen sind, waren die von den Gerichten verhängten Bußen am Ende der jeweiligen Verfahren an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Es wurden lediglich Geldstrafen in Höhe von 30 (!) bis 150 Euro ausgesprochen, was jeden kulturfremden Ausländer weiter ermutigen wird, hier in Deutschland Straftaten zu begehen.
Bei den gerichtsanhängigen Fällen handelte es sich um Einbruchdiebstähle in Wohnungen und Geschäfte sowie einer Vielzahl von Sachbeschädigungen. Die Dunkelziffer eventuell noch nicht erkannter Straftaten scheint angesichts der kriminellen Energie der Georgier emens hoch. Die Täter agierten als Gruppe und verteilten innerhalb ihrer Bande entsprechend die Rollen. Als Beute wurde bevorzugt Schmuck und Bargeld in den Wohnungen geraubt und Tabak-, Alkohol- und Kosmetikartikel in den Läden entwendet. Diese Beuteauswahl an Gegenständen, die sich leicht und schnell wieder zu Geld machen lassen, ist typisch für die organisierten ausländischen Banden, so ein Sprecher vom BKA.
Während der Verhandlung wurde auch klar, dass die Polizei äußerst schlampig und stümperhaft ermittelte. Seit längerer Zeit waren die Angeklagten bereits im Visier der Ermittler. Sogar eine Telekommunikationsüberwachung der Mobiltelefone war bereits im Gange. Äußerst peinlich aber war die Tatsache, dass die Kriminalpolizisten aus den sprachlichen Observationsmaßnahmen keinerlei Kenntnisse erlangen konnten. Denn die Ermittler brauchten es nicht fertig, zeitnah einen Dolmetscher zu organisieren, der die aufgezeichneten Gespräche übersetzen konnte. Dies erscheint besonders skandalös, da die diebischen Asylanten die Taten am Telefon absprachen und auch die Tatbegehung immer mittels der Handys koordiniert wurde. Bei einer ordentlichen Ermittlungsarbeit wären so viele Bürger hierzulande erst gar nicht Opfer der kriminellen Osteuropäer geworden.
Bei der Vernehmung der Polizeibeamten vor Gericht gewann man allerdings auch den Eindruck, dass sich die Beamten vom Staat auf ganzer Linie im Stich gelassen fühlten. Die Ermittler, welche sich gegen die immer zahlreicher werdenden ausländischen Diebesbanden behaupten müssen, kämpfen mit Personalnot und ungenügender Technik. Die scheint besonders absurd, wenn man sich gewahr wird, dass nach dem Brandanschlag auf die leere Asylunterkunft in Vorra im Nürnberger Land, gleich eine 30-köpfige Sonderkommission aufgestellt wurde, welche jede erdenkliche Unterstützung bereitgestellt bekommt.
Polizisten müssen Angeklagte Asylanten im Zaum halten
Während des Verfahrens gaben sich die fünf Angeklagten äußerst wortkarg und desinteressiert. Ganz anders als in den Verhandlungspausen, wo sie offenbar ihr wahres Gesicht zeigten. Hier kam es ab und an zu tumultartigen Szenen, bei denen die zahlreich anwesenden Polizeibeamten einschreiten mussten. Die Angeklagten pöbelten frech herum und rempelten sogar ihre Bewacher an. Trotz des rüpelhaften Verhaltens kam ihnen in der Urteilsbegründung jedoch der gutmenschliche „Mitleidsbonus“ zugute. Die Urteile fielen mit 4 Jahren und 9 Monaten, 4 Jahren und 3 Monaten, 3 Jahren und 9 Monaten sowie 3 Jahren Gefängnis für schweren Bandendiebstahl und Sachbeschädigung (jeweils in mehreren Fällen) vergleichsweise gering aus.
Der 23-jährigen Asylant Alika O. kam sogar mit einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten davon. Unglaublich: Der Richter meinte in der Urteilsbegründung, es sei „für Asylbewerber nicht gerade einfach in Deutschland zu leben“. Außerdem müsse man die „besondere Haftempfindlichkeit von Ausländern berücksichtigen“. Diese fühlen sich angeblich aufgrund von Sprachbarrieren und verschiedener Lebensgewohnheiten besonders schlecht, wie es der ausländerfreundliche Richter weiter sinngemäß ausdrückte.
Die Tatsache, dass in bundesdeutschen Gefängnissen dank jahrelanger multikultureller-krimineller „Bereicherung“ mittlerweile mehr ausländische Gefangene einsitzen als Deutsche, blendete der Vorsitzende vollkommen aus. Auch die anderen Lebensumstände in bundesdeutschen Vollzugsanstalten dürften im Vergleich zu georgischen Knästen eher als luxuriös angesehen werden. Und überhaupt: Wenn kriminelle Ausländer ein Problem mit der Sprache oder den Lebensgewohnheiten hier haben, ist das ausschließlich ihr eigenes Problem. Niemand hat sie gezwungen nach Deutschland zu kommen und in unserer Heimat unter dem Missbrauch des Asylrechts Straftaten zu begehen.
Medien schweigen sich zu dem Fall aus
Aber im einwanderungsfreundlichen Merkelland ist man sich nicht zu schade kriminellen Ausländern nahezu alles durchgehen zu lassen. In den Systemmedien wird die hohe Kriminalitätsrate von Asylanten ständig verschwiegen. Auch dieses Verfahren wurde mit keiner Zeile in der regionalen Lügenpresse erwähnt. Wenn es dann doch mal ein Kriminalfall auf die Seiten der verlogenen Merkelpresse schafft, dann wird die Herkunft der Täter regelmäßig verschwiegen oder verschleiert.
Es bleibt da nur zu hoffen, dass die offene Diskrepanz von Realität und veröffentlichter Meinung den etablierten Medien einmal das Genick brechen wird.