Wie die Polizei inzwischen angibt, war der Tränengaseinsatz gegen Teilnehmer der zuvor aufgelösten nationalrevolutionären Demonstration am 1. Mai 2015 in Saalfeld angeblich eine Panne. Die Abschusserlaubnis für die Waffe wurde nicht von der Einsatzleitung erteilt, ganz im Gegenteil, es wurde sogar extra untersagt Granaten abzuschießen.
Am 1. Mai 2015 kam in Saalfeld zu einer Blockade der nationalrevolutionären Demonstration durch Linksextremisten. Da sich die Polizei nicht willens zeigte die rechtswidrige Blockade zu räumen und keine annehmbare Alternativstrecke anbot, wurde die Versammlung kurzerhand aufgelöst. Die nationalen Teilnehmer wollten sich nun in auf den Heimweg begeben wurden aber von der Ordnungsmacht daran gehindert und unvermittelt angegriffen. Im Rahmen dieses Polizeieinsatzes schoss ein sächsischer Polizist auch eine Tränengasgranate (CS-Gas) auf die heimattreuen Aktivisten ab. Die Einsatzleitung leugnete den Einsatz des Tränengases per Granatwerfer im Nachhinein aber vehement.
Der Einsatz der Tränengaskartusche – welcher in der BRD nur selten erfolgt – wurde von nationaler Seite jedoch akribisch ausgewertet und publik gemacht (siehe: Tränengaseinsatz am 1. Mai in Saalfeld (+Video)). Nachdem die Polizei den Abschuss der Granate erst energisch abstritt, knickte sie erst nach der Veröffentlichung von beweiskräftigen Bildmaterial nationaler Fotografen ein und bestätigte den unverhältnismäßigen Einsatz (siehe: 1. Mai in Saalfeld: Polizei räumt Tränengaseinsatz ein) . In einer ausführlichen Pressemitteilung erweckte die Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) jedoch nicht den Eindruck, dass der Tränengaseinsatz ein „Versehen“ war, wie es nun dargestellt wird. Sowieso kommen von der Landespolizei weiterhin äußerst widersprüchliche Mitteilungen zu diesem Sachverhalt.
Wie nun bekannt wurde, fragten die in der Saalfelder Reinhardtstraße am 1. Mai aktiven Polizeibeamten per Funk bei der Einsatzleitung an, ob sie die CS-Gaskartusche abfeuern dürfen. Dies verneinte der verantwortliche Zugführer jedoch. Dessen ungeachtet feuerte ein Beamter der sächsischen Bereitschaftspolizei trotzdem seinen Granatwerfer auf die Teilnehmer der zuvor aufgelösten nationalen Demonstration ab.
Als Ausrede für die vermutliche Befehlsverweigerung musste zuerst der neu eingeführte Digitalfunk herhalten. Angeblich, so die LPD, sei es durch erhebliches Funkaufkommen zu Störungen gekommen. Diese hätten dazu geführt, dass der Beamte mit dem Granatwerfer fälschlicherweise einen Feuerbefehl, anstatt eine gegenteilige Untersagung verstanden hätte. Auf eine eingehendere Presseanfrage stellte die LPD den Sachverhalt jedoch wieder anders dar. Nun ist lediglich die Rede von „Warteschlangen“ sodass die Funksprüche bis zu zwei Sekunden verzögert wurden. Ein schlüssiger Grund für die Missachtung des Befehls ist dies jedoch nicht.
Umso interessanter sind diesbezüglich die Videoaufnahmen nationaler Demobeobachter. Auf diesen ist zu sehen, wie der Beamte mit der Granatpistole sich wenige Minuten vor dem Abschuss angeregt mit seinen Kollegen unterhält. Vor allem mit seinem Gruppenführer hat er offenbar viel zu besprechen. Die Granatpistole ist zu diesem Zeitpunkt schon geladen und vermutlich holt sich der Beamte bei seinem Gruppenführer die inoffizielle Genehmigung – entgegen den Befehlen des Zugführers – für den zuvor vorgeschlagenen CS-Einsatz.
Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) versucht in seinem Abschlussbericht über den Polizeieinsatz, den Tränengasschuss nun als „Panne“ zu verkaufen. Diese vermeintliche „Panne“ führte zu dutzenden Verletzten unter den anwesenden Nationalisten, worunter sich auch zahlreiche Frauen befanden. Aber auch Anwohner und deren Kinder klagten im Nachgang massenhaft über Augenreizungen durch den aggressiven Kampfstoff. Die meisten der 19 angegebenen verletzten Polizisten sind vermutlich auch Opfer des eigenen Gases geworden.
Sowieso werfen der äußerst brutale Polizeieinsatz und eine mögliche politische Einflussaufnahme auf diesen noch viele Fragen auf. Wie berichtet befanden sich Innenstaatssekretär Udo Götze und der Abteilungsleiter im Innenministerium, Winfried Bischler, vor Ort und übten möglicherweise Druck auf die Einsatzleitung aus. Die rot-rot-grüne Mehrheit des Thüringer Landtags störte der lückenhafte Abschlussbericht jedoch nicht und wurde demnach im Innenausschuss angenommen.