
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah es als erwiesen an, daß das ehemalige Mitglied der linksextremen Göttinger Gruppe „Autonome Antifa M“ eine rechtswidrige Tat öffentlich gebilligt hatte. Der bekannte Linke und sein Anwalt hatten auf Freispruch plädiert.
Langer hatte einen von Linksextremisten 1994 in Weimar verübten Brandanschlag auf die Druckerei der nationalliberalen Zeitung „Junge Freiheit“ gelobt. Er hatte voriges Jahr in einem Interview mit dem einstigen SED-Zentralorgan Neues Deutschland den Anschlag als „Superaktion“ bezeichnet, die „reingehauen“ habe. Langers Anwalt Sven Richwin hatte auf Freispruch plädiert. Es sei nicht ersichtlich gewesen, welcher Anschlag gemeint gewesen sei, argumentierte der Verteidiger. Außerdem sei die Tat von damals längst Geschichte. Würde man die Täter heute fassen, wäre ihr vergehen längst verjährt. Auch habe sein Mandant seine Äußerungen lediglich spontan im Interview getätigt. „Es wurde keine geschriebene Rede verfaßt.“
Weder Richter noch Staatsanwältin wollten aber dieser Argumentation folgen. Während der Verhandlung hatte auch der Angeklagte seine „persönliche Meinung“ geäußert. „Wieder mal springt die Justiz der politischen Rechten zur Seite“, monierte er und sprach von „Gesinnungsjustiz“ der „BRD“. Es sei geradezu absurd, ihm zu unterstellen, er habe im „Neues Deutschland“ zur Gewalt aufrufen wollen.
Langer ist seit fast vierzig Jahren eng mit der Antifa-Szene verbunden. Ende der achtziger Jahre setzte er sich für Bündnisse der sogenannten autonomen Szene mit etablierten politischen Organisationen wie den Gewerkschaften oder den Grünen ein. Sein Ziel war die „Verzahnung“ von illegalen und legalen Aktionen. Mitte der neunziger Jahre war er Mitangeklagter in einem Verfahren gegen die sogenannte „Autonome Antifa M“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das Verfahren wurde damals eingestellt.
Hintergrund ist der Anschlag am 4. Dezember 1994 auf eine Weimarer Druckerei in der die Zeitung „Junge Freiheit“gedruckt wurde. Es entstand dabei ein Sachschaden von mehr als einer Million Mark. Zu dem Anschlag bekannten sich „Revolutionäre Lesbenfrauengruppen und andere revolutionäre Gruppen“. Im Vorfeld gab es bereits anderweitige Attacken auf das Druckereigebäude und gewalttätige Demonstrationen vor dem Redaktionsgebäude in Potsdam. Bei einem Raubüberfall auf die Druckerei wurden Tausende Abonnentenadressen gestohlen. Ein Abonnent in Norddeutschland habe daraufhin eine Rohrbombe in seinem Briefkasten gefunden. Anfang 1995 wurden am Redaktionshaus Stromleitungen durchtrennt und Rauchgasgranaten in ein Fenster geschleudert. Das Auto eines Redakteurs wurde durch Feuerlegung zerstört. Bei all diesen Anschlägen wurden keine Täter gefasst. Und auch die eher geringe Strafe von 700€ bei der Billigung von solchen schweren Straftaten lassen die „Gesinnungsjustiz“ gegen links eher als Einbildung von Langer statt als Faktum erscheinen.













