Bayern verschärft Versammlungsrecht

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Das Versammlungsrecht im vermeintlichen Freistaat Bayern wird weiter eingeschränkt. Ab dem 1. Dezember 2015 wird die Vermummung sowie das Mitführen von sogenannter „Schutzbewaffnung“ auf Veranstaltungen als Straftat gewertet. Bisher galt ein Verstoß gegen Art. 16 „Schutzwaffen- und Vermummungsverbot“ des Bayerischen Versammlungsgesetz (BayVersG) lediglich als Ordnungswidrigkeit.

Als Begründung für die Gesetzesverschärfung führt der bayerische Innenminister Joachim Herrmann die gewalttätigen Ausschreitungen von Linksextremisten in Hamburg, Berlin oder anlässlich der EZB-Eröffnung in Frankfurt an. In Bayern wolle man derartigen Gewaltexzessen durch die Gesetzesverschärfung angeblich vorbeugen. Da es in den Breiten des Weißwurstäquators in den letzten Jahren zu keinen groß angelegten linksextremen Ausschreitungen gekommen ist (was eher an der mangelnden Bündnisfähigkeit bayerischer Linksextremisten liegt, als an dem Sicherheitskonzept der Polizei), darf diese wohl vorgeschobene Begründung in Zweifel gezogen werden. In Hessen beispielsweise wird die Vermummung auf Demonstrationen bereits als Straftat gewertet. Verhindern konnte das die gewalttätigen Ausschreitungen tausender Linksextremisten nicht. Das Problem lag und liegt eher daran, dass die Polizei bei jedem gerechtfertigten Durchgreifen gegen linke Gewalttäter sofort in das Fadenkreuz der etablierten Politikerkaste gerät und an den Pranger gestellt wird. Auch die Justiz ist bundesweit wenig motiviert, die geltende Gesetzeslage gegen Linksextremisten konsequent durchzusetzen. Um die oft generalstabsmäßig geplanten Ausschreitungen linksextremer Gruppen zu verhindern, braucht es keine neuen Gesetze, es reicht, wenn die bestehenden endlich einmal angewandt würden.

In der Praxis dürften daher unter der Gesetzesverschärfung vor allem nationale Demonstrationsteilnehmer zu leiden haben. Schon in der Vergangenheit zeigte sich die Polizei in Bayern äußerst unmotiviert Recht und Gesetz bei linksextremen Aufmärschen und Gegendemos durchzusetzen. Umso restriktiver war man aber stets bei Veranstaltungen heimattreuer Kräfte.

 

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