Erwähnung in Verfassungsschutzbericht rechtswidrig: Freistaat Bayern unterliegt gegen „Umwelt und Aktiv“ vor Gericht

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Bildquelle: http://www.umweltundaktiv.de

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Traunstein, 17.01.2016. Die bundesweit erscheinende Zeitschrift für Tierschutz, Umweltschutz und Heimatschutz „Umwelt & Aktiv“ konnte sich gerichtlich erfolgreich gegen den Freistaat Bayern durchsetzen.

Am Donnerstag, dem 14. Januar 2016, hat das Bayerische Verwaltungsgericht München nach fast zweijähriger Verfahrensdauer, ausführlichem Schriftverkehr und einer 90 Minuten dauernden mündlichen Verhandlung der Klage des Umwelt- und Tierschutzvereins Midgard e.V. gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, stattgegeben.

Klagegegenstand waren die Erwähnung des Vereins Midgard e.V. und der von diesem herausgegeben Vierteljahreszeitschrift für Natur-, Tier- und Heimatschutz „Umwelt & Aktiv“ im Verfassungsschutzbericht 2012 des Freistaates Bayern. Dieser Diffamierung und dem damit verbundenen Eingriff in die Pressefreiheit wurde nun gerichtlich Einhalt geboten.

Die Richter betonten mehrmals im Laufe der Verhandlung, daß sie keine hinreichenden Anhaltspunkte finden konnten, daß die Inhalte der Zeitschrift „Umwelt & Aktiv“ sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes befinden würden. Insbesondere fehle es an tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, daß der klagende Verein durch die von ihm herausgegebene Publikation gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiere. Eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sei nicht von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage gedeckt und somit unzulässig.

Christoph Hofer, Schriftleiter und Vereinsvorsitzender, erklärt dazu: „Es freut mich, daß die Richter unserer Argumentationslinie gefolgt sind und dem Freistaat Bayern als Dienstherrn des Verfassungsschutzes damit deutlich gemacht haben, daß die Scheu vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung keine derartige Repression rechtfertigt.“

Rechtsanwalt Andreas Wölfel ergänzt: „Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ist offensichtlich der Einschätzung selbsternannter Fachjournalisten auf den Leim gegangen, die sich typischer linksextremistischer Argumentationsmuster bedienen und in dem wertkonservativen Öko-Blatt ein Tarnprojekt zur Vermittlung verfassungsfeindlicher Ziele zu erkennen glauben. Derartige Verschwörungstheorien können in einem Rechtsstaat eine tatsachenfundierte Subsumtion jedoch nicht ersetzen.“

Es bleibt nun abzuwarten, ob von Seiten des Freistaates Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden.

 

Quelle: http://www.umweltundaktiv.de

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