Verfassungsschutz gibt „Handbuch gegen Reichsbürger“ heraus

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Wenn man nicht direkt betroffen ist, kann die politische Verfolgung auch komische Züge haben. Der Brandenburger Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt hat jetzt ein „Handbuch“ herausgegeben, das sich speziell mit der Behandlung von sogenannten Reichsbürgern beschäftigt. Gedacht ist es vor allem für Behörden, die an der Hartnäckigkeit verzweifeln, mit der „Reichsbürger“ ihre Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als Staat im Detail betreiben. So „verweigern sie Bußgelder und Steuern, schreiben ellenlange Widersprüche, fälschen Autokennzeichen und basteln sich eigene Führerscheine und Ausweise“. Immerhin 250 von 5300 Verfahren vor dem Rechtsausschuß des Brandenburger Landtags betrafen im vergangenen Jahr die Reichsbürger. Seit zwei Jahren steige die Zahl derartiger Klagen stark an und behindere zunehmend die Arbeit des Gerichtes.

Außer in Brandenburg sind die „Reichsbürger“ vor allem in Sachsen vertreten. Allgemein gilt, daß sich ihre Wohnsitze eher auf dem Land als in den Großstädten befinden. Aber auch in Berlin hat sich ihre Zahl seit 2013 auf 200 verdoppelt. Eine Demonstration am 3. Oktober 2014 vor dem Reichstag hatte zwar wenig Zulauf – vielleicht weil der Solidaritätsauftritt des farbigen Sängers Xavier Naidoo für manche nicht in das Bild vom fortbestehenden Reich paßte. Doch gibt es in Brandenburg „kaum einen Behördenleiter, der noch nicht mit dem Phänomen zu tun hatte“. Und nicht alle Feinde der BRD bleiben brav und artig: manche regen sich schon mal so auf, daß der Amtsschimmel aus dem Trott gerät.

Wie der Beamte auf solche „Querulanten“ reagieren soll, erfährt er nun aus dem „unverzichtbaren“ Handbuch. Hier wird zunächst einmal erklärt, daß es sich bei den „Reichsbürgern“ um unterschiedliche Menschentypen handelt, von denen die einen weniger gefährlich sind als die anderen. Als lästig, aber harmlos einzustufen sind die „Bedeutungssüchtigen, Geschäftemacher, Esoteriker und Paranoiker“ sowie die „Betrogenen, Verzweifelten und Träumer“. Ihnen mag der genervte Behördenmitarbeiter die Adresse eines guten Psychotherapeuten über den Tisch reichen. Daneben gibt es aber auch Reichsbürger, die „klar rechtsextrem“ sind. Das Handbuch sagt auch, wie man diesen „brandgefährlichen“ Anteil erkennt – und was man in einem solchen Falle tun soll. Wen es interessiert, kann das Handbuch im Weltnetz einsehen unter www.verfassungsschutz.brandenburg.de

Im 15. Jahrhundert hatte es auch schon ein „Handbuch“ gegeben, es hieß „Der Hexenhammer“ und unterwies die Inquisitoren darin, wie sie mit Frauen und auch Männern umzugehen hätten, die im Verdacht standen, Zauberkünste gegen ihre Mitbürger anzuwenden und mit dem Teufel nächtens Unzucht zu treiben. Einige davon, gestand der „Hexenhammer“ zu, waren nur arme Irre, aber die anderen könnten tatsächlich hexen und mußten schleunigst auf den Scheiterhaufen.

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