Immer mehr Deutsche werden auf Grund ihrer Weltanschauung ihrer beruflichen Zukunft beraubt.
Auf dem auch so freiheitlichen Boden der Bundesrepublik Deutschland (BRD) kann doch jeder sagen und machen was er will. Hier herrscht doch Meinungsfreiheit. Berufsverbote kennt man hier nicht. Sowas kann sich der Otto-Normal-Verbraucher nur aus Ländern wie China oder der ehemaligen DDR vorstellen. Weit gefehlt.
Nationalist darf kein Anwalt werden
Der Jurastudent Sascha K. wollte, wie in seinem Studiengang vorgesehen, sein 2. Staatsexamen machen, um dann anschließend als Anwalt tätig zu werden. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ließ aber den Jurastudent und Mitglied der Partei „Die Rechte“ nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zu. Das Land NRW begründete dies mit den Vorstrafen wie Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung. Hier gegen klagte Sascha K. vor dem Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte die Entscheidung des Landes, da dieser angeblich unwürdig und charakterlich nicht geeignet sei, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittelt. Ohne das sogenannte Rechtsreferendariat kann man aber weder Richter noch Anwalt werden. Dieses Urteil kommt somit für Sascha K. einem Berufsverbot gleich. (Aktenzeichen: 4 K 1153/15 – II)
Kündigung eines Erziehers rechtens
Ähnlich erging es einem Mannheimer Erzieher, dem seine nationale Gesinnung bzw. der Kontakt zu Nationalgesinnten zum Verhängnis wurde. Im Zuge eines „Antifa-Outings“ kündigte die Stadt Mannheim fristlos dem jungen Erzieher, da er angeblich auf seinem Facebook-Profil und auch auf der Arbeit politisch nicht korrekte Äußerungen von sich gegeben haben soll.
Das Mannheimer Arbeitsgericht wies am 19. Mai 2015 die Klage des jungen Mannes gegen die Stadt Mannheim ab. Die Richter führten die „fehlenden Eignung“ des Klägers für die Tätigkeit als Horterzieher an. Der Stadt Mannheim, die das Kinderhauses Friedrich-Ebert im Mannheimer Stadtteil Waldhof betreibt, sei es nicht zumutbar, den Mann „auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen“.
In der Urteilsbegründung hieß es:
„Die Kammer sieht in einer Gesamtschau ein rechtsextremistisches Weltbild des Klägers mit Bezug zum Arbeitsverhältnis als erwiesen an. Hierzu führten unter anderem der Facebook -Auftritt des Klägers mit der Nachstellung einer gewalttätigen Szene unter Verwendung von Kinderspielzeug aus dem Hort, sowie das Tragen von Kleidung der Marke “Thor Steinar” und der im Spind gefundene Baseballschläger aus der Hooliganszene. Hinzu kommt unter anderem auch die Teilnahme an NPD-Veranstaltungen, wobei das Gericht darauf hinwies, dass auch eine zugelassene Partei wie die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könne, wovon bei der NPD nach Überzeugung der Kammer auszugehen sei.“
Der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (SPD) sagte damals gegenüber der Presse vor einer Gemeinderatssitzung: „Eine Orientierung gegen die demokratische Grundordnung ist nicht mit dem Auftrag öffentlicher Erziehung vereinbar. Ich bin froh, dass diese Ansicht der Stadt Mannheimjetzt gerichtlich bestätigt wurde.“
Der Anwalt des patriotischen Erziehers kündigte sofort nach dem Urteilsspruch an "ggf. bis vor den europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen".
Das Mannheimer Landgericht bestätigte im Februar 2016 im Wesentlichen die Entlassung des Horterziehers. Im Gegensatz zur erstinstanzlichen Entscheidung sahen die Richter vor dem Landgericht eine fristlose Kündigung des jungen Mannes als nicht gerechtfertigt an, allerdings reiche eine ordentliche Kündigung aus. Diese hatte die Stadt Mannheim als Träger des Kindergartens vorsorglich ausgesprochen. Denn schließlich gebe das dienstliche wie außerdienstliche Auftreten des Erziehers Anlass für erhebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue, erklärte der Vorsitzende Richter des Arbeitsgerichts im Jahr 2015. Die Stadt habe ihn daher zu Recht entlassen. Eine Revision wurde übrigens nicht zuge¬lassen. Die Urteilsbegründung lag bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
„Berufsverbot“ für angehende Beamtin vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt
Nachdem schon das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage einer jungen Nationalistin gegen ihre Exmatrikulierung von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl ablehnt, bestätigte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof den Richterspruch. Die Hochschule hatte 2014 die Studentin wegen ihrer Mitgliedschaft und ihre Aktivität in der NPD vom Studium ausgeschlossen und somit im Endeffekt ein „Berufsverbot“ für die angehende Beamtin für Verwaltung ausgesprochen. Begründet wurde die Maßnahme seitens der staatlichen Hochschule damit, daß die Studentin bei Studienbeginn einen Eid auf die Verfassung abgelegt hätte, dabei aber ihre Mitgliedschaft in der NPD bzw. deren Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ verschwiegen hätte.
Im September 2011 mußte die junge Frau zu Beginn des Studiums eine „Belehrung und Erklärung” unterzeichnen, in der sie sich dazu bekennt, verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten. Im März 2012 wechselte sie gemäß Studienplan für drei Semester an die Hochschule in Kehl, wo sie erneut einen Diensteid als Beamtin ablegen und sich damit zur sogenannten BRD-Verfassung bekennen mußte. Der Rektor der Hochschule sorgte für den Ausschluß der angehenden Staatsdienerin wegen „arglistiger Täuschung“ im Juli 2013, nachdem er von den politischen Aktivitäten der Studentin erfuhr. Der Verfassungsschutz sowie das Innenministerium teilten der Hochschule im August 2014 auf Nachfrage mit, dass die junge Nationalistin bereits bei ihrer Ernennung zur Beamtin "der rechtsextremen Szene" angehört habe.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gab nun der Hochschule erneut Recht, da aus Sicht der Richter es sich bei der NPD und ihrer Jugendorganisation voraussichtlich um eine Partei mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen und Zielen handle. In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts hieß es damals: „Ein Beamter müsse die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen.“
Dass derzeit ein Verbot der NPD vom Bundesverfassungsgericht noch nicht ausgesprochen worden sei, stehe dem Ausschluss in keinster Weise entgegen, die Richter weiter. Auch in diesem Verfahren wurde keine Revision zugelassen.
Auch in diesem Fall wird wohl das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entscheiden müssen. „Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden“, schrieb der Verwaltungsgerichtshof in der Rechtsmittelbelehrung.
Kampf um die Existenz
Die Kündigungen von Nationalisten häufen sich aufgrund ihrer Gesinnung inzwischen so extrem, daß dabei auch der erschreckende Einfluß linkskrimineller Antifaschisten mit ihren illegal operierenden Internetseiten in der Bundesrepublik nicht wegzudiskutieren ist. Linksautonome Chaoten, welche die Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik abschaffen wollen, bestimmen demnach hier mittlerweile, wer seinen Arbeitsplatz verliert und prostituieren sich dabei als die politischen Straßenhuren und Stiefelknechte der etablierten politischen antinationalen Kräfte und deren lizenzierten und gleichgeschalteten Scheißhausmedien. Von der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden ist hier natürlich keinerlei Hilfe zu erwarten – so viel muß klar sein. Die staatlichen Stellen unterstützen vielmehr noch die linksextreme Denunziationsfabrik mit Fördergeldern und Informationen, die sie selbst freigiebig über nationale Aktivisten in die Öffentlichkeit tragen, um den Druck auf organisierte heimattreue Aktivisten zu erhöhen. Am Ende steht so für viele deutschdenkende und volkstreue Menschen sowie deren Familien immer öfter die gezielte Existenzvernichtung.
Diese Erkenntnis wird sicherlich einige Deutsche abschrecken in Zukunft weiterhin so offen ihre Meinung zu sagen und sich in nationalen politischen Zusammenhängen organisiert zu engagieren. Auch wenn diese Vorgehensweise unserer Feinde natürlich einen materiellen und sozialen Verlust der unschuldig Drangsalierten zur Folge hat, kann man den Opfern dieser volksfeindlichen Repressionsmaßnahmen nur solidarisch Mut zusprechen, ihre berechtigte Wut in Widerstand zu wandeln. Arbeitslosigkeit bietet für viele auch die Möglichkeit mehr Zeit für den Nationalen Widerstand aufzubringen, sich selbst und andere zu bilden, sowie neue Menschen für die volkstreuen Kräfte zu begeistern und diese langfristig für unsere Bewegung zu gewinnen.
Den politischen Kampf aber aufzugeben und den Kopf in den Sand zu stecken, würde bedeuten, daß man dem mit allen rechtswidrigen Mitteln ausgestatteten Feinden den Sieg überlassen und ihre verbrecherischen Maßnahmen mit der eigenen Resignation am Ende noch krönen würde. Die Wunden, die einem diese antideutschen Gestalten in ihrer unglaublichen Übermacht beizubringen bereit sind, sollte man vielmehr als Ehrenauszeichnung in unserem nationalen Freiheitskampf verstehen. Jeder Arbeitsplatzverlust wird so zu einem Eisernen Kreuz und jede körperliche Attacke, der man sich erwehrt, gleicht einer Nahkampfspange im Abwehrstreit des politischen Soldaten von heute.
Allerdings wird diese antideutsche und menschenfeindliche Jagdgesellschaft langfristig auch immer mehr Betroffene produzieren, die nichts mehr zu verlieren haben. Während man in den Parlamenten hierzulande fortwährend von Menschenrechten, Humanität und freier Gesellschaft labert, wird draußen vor den Quasselbuden des Systems hingegen der Willkür und Verfolgung von Nationalisten freien Lauf gelassen. So sind in dieser verfolgungswütigen und immer blinder um sich schlagenden Democratur die Juden der Jetztzeit nun die so genannten „Nazis“ von heute. Es bleibt nur zu hoffen, daß es bei der fortschreitenden Existenzvernichtung und Ausgrenzung von Andersdenkenden hier nicht einmal zu Verzweiflungstaten kommen wird, welche bei den nationalen Verfolgern kalkulatorisch bisher noch unberücksichtigt blieben.
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