Am gestrigen Dienstag begann vor dem Bundesverfassungsgericht die Anhörung zum Verbotsantrag gegen die NPD. Gestellt wurde der Antrag im Jahr 2011 unter ganz anderen politischen Bedingungen. Die NPD hat seither an Bedeutung verloren, dafür geht es jetzt um Pegida, AfD und die teils starken Proteste gegen die Masseneinwanderung durch sogenannte Flüchtlinge. Man könnte also erwarten, daß die Medienöffentlichkeit heute auf das NPD-Verbot keinen großen Wert mehr legt und den Antrag am liebsten zurückziehen möchte.
Davon kann jedoch keine Rede sein, versichert der Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“ und Lieblingsjournalist der „Gutmenschen“ Heribert Prantl. In einem Kommentar mit der schönen Überschrift „Der braune Kern“ gibt Prantl zu: „Wenn es um Haß und Hetze geht, fallen einem heute ganz andere Kürzel ein als „NPD“.“ Doch davon soll man sich nicht täuschen lassen: „Die NPD bildet nach wie vor die Kernorganisation des Rechtsextremismus in Deutschland.“ Den eigentlichen Wert des Verfahrens sieht der SZ-Journalist in der Festlegung, „wie weit eine rechtsextreme Partei in Deutschland gehen kann, bis sie das Parteienprivileg verliert“. Das heißt: was im NPD-Verbotsverfahren vorbereitet wird, ist eine „Blaupause“, womit man künftig auch andere nationale Parteien verbieten kann.
Heribert Prantl versucht sich an einer allgemeinen Definition, wo die Verbotsgrenze liegen könnte. Interessanterweise nennt er dabei nicht die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder die Gewaltbereitschaft, sondern den „Schutz für die Menschen“: „Der Schutz für eine Partei endet dort, wo der Schutz für die Menschen beginnen muß.“ Er nennt dies „vorbeugenden Opferschutz“ oder „Schutz für die Schwachen“. Damit ließe sich jede Partei verbieten, die Einschränkungen für bestimmte Menschengruppen fordert oder gar Staatsbürger und Deutschstämmige von sonstigen Menschen zu unterscheiden weiß.
Der Kommentator fragt sich: „Ist das Parteiverbot auch die Stigmatisierung einer politischen Meinung?“ Und antwortet unverhohlen mit „Ja, das ist so.“ Wie aber rechtfertigt man unter freiheitlich-demokratischen Voraussetzungen eine solche Beschränkung der Meinungsfreiheit? Diese Rechtfertigung soll ausgerechnet in der Zunahme der unbequemen Meinung liegen. Prantl bringt das gescheiterte Verbotsverfahren von 2003 in Zusammenhang mit der „verheerend politordinären Entwicklung“, die Deutschland heute durchmacht. Sprich: mit den Protesten gegen die Asylpolitik.
Hier habe sich eine gefährliche „Vermischung des Neonazismus mit einem aggressiven Rechtspopulismus“ ergeben. Mit anderen Worten: Wenn die „Rechtsextremisten“ durchweg erfolglos wären, dann brauchte man wohl kein Parteiverbot. Doch jetzt findet tatsächlich ein Meinungsumschwung in der breiten Bevölkerung statt. Und dagegen soll ein Verbot das Zeichen setzen, daß jeder Protest insbesondere gegen Zuwanderung künftig der Kriminalisierung unterliegt.
Ob auch die AfD bereits von dieser Strategie bedroht ist, darüber sind sich die „Meinungsführer“ nicht ganz einig. „Die Welt“ meint, daß der patriotische CDU-Verschnitt sich noch in Sicherheit wähnen darf, Prantl von der SZ sieht das „Damoklesschwert“ weiterer Verbote schon über AfD und Pegida schweben. Er hofft, daß Karlsruhe in dieser Woche „aufwacht“, bevor tatsächlich noch die Grundlagen dieses Systems durch eine konzertierte Aktion von „Neonazis“ und „Wutbürgern“ erschüttert werden.
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