Kinderschänder kommt dank Justizpanne frei

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Weil die Vollzugsbehörden einem verurteilten Kinderschänder keinen geeigneten Therapieplatz anbieten konnten, wurde dieser aus der Sicherungsverwahrung entlassen.

Der 50jährige Thomas B., ehemaliger Betreuer eines Pfadfindervereins, verabreichte seinen Opfern, Kindern zwischen sieben und zwölf Jahren, erst Haschisch, um ihnen anschließend Pornofilme zu zeigen und sich dabei oral an ihnen zu vergehen. Im Jahr 2004 wurde der Perverse wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Drogenmissbrauchs zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und sollte Dank anschließender Sicherungsverwahrung erst nach einer „erfolgreichen“ Therapie wieder auf die Menschheit losegelassen werden. In Sicherungsverwahrung kommt, wer über die Haftzeit hinaus als gefährlich eingeschätzt wird. Die Unterbringung erfolgt so lange wie nötig und wird regelmäßig von der Strafvollstreckungskammer geprüft. Soweit so gut. Gegen dieses Urteil gibt es nichts einzuwenden, wobei wir bezweifeln, daß solche kranken Hirne überhaupt therapierbar werden können.  

Doch nun kommt Thomas B. zwölf Jahre nach dem Urteil überraschend aus der Sicherungsverwahrung frei. Abschließend therapiert ist er bis jetzt nicht mal ansatzweise und damit wohl noch immer eine Gefahr für unser Volk. Laut Gericht liegt bei Thomas B. eine dissoziale Persönlichkeitsstörung vor und dieser sei weiterhin pädophil. Von daher bestehe weiterhin höchstes Risiko, daß Thomas B. erneut Sexualstraftaten begehe. Und trotz dieser Gefahrenprognose kommt der Kinderschänder frei.

Justizpanne gefährdet deutsche Kinder

Da die Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel versäumte für den heute 50-Jährigen innerhalb einer vorgegebenen Frist einen externen Therapieplatz zu organisieren, urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht die Sicherungsverwahrung aufzuheben. Schließlich müsse eine solche Verwahrung immer eng mit einer Therapie verbunden sein. Eine weitere Verwahrung sei unter diesen Umständen unverhältnismäßig und daher müsse diese auf Bewährung ausgesetzt werden. Hintergrund der Justizpanne ist ein fortwährender Streit zwischen JVA und dem externen Therapeut von Thomas B.. Während die JVA anstrebte, die externe Praxis während der Therapiesitzung strikt zu überwachen, um eine Flucht von Thomas B. auszuschließen, lehnte dies der Psychiater kategorisch ab, da dieser die Zusammenarbeit mit seinen Kollegen in der Gemeinschaftspraxis nicht belasten wollte. Eine Behandlung im Gefängnis lehnte wiederum Thomas B. ab.

Gerichtssprecher Kai Wantzen erklärte hierzu: Im „Rahmen dieser Unterbringung war es bis März 2016 nicht gelungen, eine kontinuierliche und tragfähige psychotherapeutische Behandlung des Untergebrachten einzurichten.", da noch immer geklärt werden müsse, „unter welchen Bedingungen, insbesondere mit Blick auf die Bewachung des Untergebrachten, eine Behandlung außerhalb der Anstalt in der Praxis eines Therapeuten stattfinden könnte".

Die Freilassung des Kinderschänders ist eine totale Blamage für die deutsche Justiz wie auch für Justizsenator Steffen. Erst 2015 mussten drei Schwerkriminelle aus der U-Haft entlassen werden, weil deren Verfahren zu lange gedauert hatten. Zwei der Schwerstkriminellen nutzen die Justizpanne und tauchten unter.

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