Verleumdung: Nürnberger Linken-Stadtrat verurteilt

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Der Nürnberger Stadtrat der SED-Nachfolgepartei „Die Linke“ Titus Schüller (Bild) fällt oft durch verbale Übertreibungen auf. Gerade politische Gegner und die Polizei versucht der behinderte Kommunalpolitiker zu diffamieren und an den Pranger zu stellen. Nun hat ihn diese Angewohnheit eine Geldstrafe von 1500 Euro eingebracht.

Grund für die Verurteilung am 2. Mai 2016 war ein Polizeieinsatz am 26. Juli 2015. Damals brachen vier Linksextremisten in ein zeitweilig leerstehendes Haus im Nürnberger Norden ein und besetzten es öffentlichkeitswirksam. Die Zugänge in das Haus wurden von den Besetzern verbarrikadiert. Vor dem Gebäude versammelten sich gut zwei Dutzend Unterstützer aus der linksradikalen Szene – darunter auch Schüller. Die Polizei rückte nach mehreren Stunden an und machte, als die Aufforderungen das Gebäude zu verlassen linkerseits mit weiteren Provokationen beantwortet wurden, dem illegalen Spuk schnell ein Ende. Mehrere Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) verschafften sich Zugang zu dem illegal besetzten Gebäude und nahmen die vier Linksextremisten im Alter von 18 bis 24 Jahre fest. Schüller konnte beobachten wie einer der festgenommenen Besetzer von den Polizisten weggeschafft wurde. Um die – ausnahmsweise einmal – konsequente Polizeiarbeit gegen Linksextremisten im Nachgang in ein schlechtes Licht zu rücken behauptete der Stadtrat kurz darauf auf seiner Facebook-Seite, der Polizeibeamte hätte den Festgenommenen geschlagen. Dazu lud er ein Foto des vermeintlichen Prügel-Polizisten hoch. Dieser wehrte sich gegen diese Verleumdung mit einer Strafanzeige.

Polizeieinsatz nach Hausbesetzung Nürnberger Stadtteil Buch (Archivbild 2015)

Vor Gericht musste der Schüller nun einräumen, dass er keinen Schlag des Beamten gegen den Festgenommenen beobachteten konnte, den Polizeibeamten also wissentlich falsch als Gewalttäter bezichtigt hatte. Zudem verstieß die Veröffentlichung des Porträtfotos gegen das Recht am eigenen Bild des Polizeibeamten. So wurde der profilierungssüchtige rote Stadtrat wegen übler Nachrede und Verstoß gegen das Kunsturheberrecht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Vorbestraft ist der 30-jährige Linken-Politiker dadurch noch nicht, jedoch darf gehofft werden, dass er seine propagandistischen Jammertiraden, welche in diesem Falle nachweislich unwahr waren, in Zukunft etwas zurückfahren wird.

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