Nach Zunahme von sexueller Gewalt gegen Kinder führt Indonesiens Präsident die Todesstrafe und Kastration für Kinderschänder ein. Der „III. Weg“ fordert die Einführung vergleichbarer Gesetze in Deutschland.
Zu einer drastischen Verschärfung des Sexualstrafrechts kam es nach dem jüngsten Fall auf der Insel Sumatra. Dort hatten sieben Jugendliche eine 14-Jährige erst gemeinschaftlich vergewaltigt und anschließend ermordet. Nach der Verurteilung zu lediglich zehn Jahren kam es zu einem Aufschrei im Volk. Der indonesische Präsident Joko Widodo unterzeichnete daraufhin einen Erlass, der die chemische Zwangskastration von Triebtätern und auch die Todesstrafe für Kindermörder ermöglicht..
„Außerordentliche Kriminalität erfordert außerordentliche Maßnahmen“, erklärte der Präsident im Zuge der Unterzeichnung des Gesetzes. Schließlich handelt es sich bei dem Vorfall von Sumatra nicht um einen Einzelfall. Nach offiziellen Angaben ist die Zahl der öffentlich gewordenen Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder in Indonesien von knapp 2200 im Jahr 2011 auf mehr als 5000 im Jahr 2014 angestiegen. Außerdem sollen verurteilten Kinderschändern nach ihrer Haftentlassung ein Mikrochip eingepflanzt werden können, um diese weiterhin zu beobachten.
Auch Drogendealern droht der Tod
Nachdem im vergangenen Jahr eine „Drogenkrise“ Indonesien ergriffen hatte, ließ Widodo erstmals seit Jahren wieder Drogendealer hinrichten. 14 Menschen, vorwiegend Ausländer, wurden bisher hingerichtet.
Mazedonien handelt konsequent
In Mazedonien müssen Wiederholungstäter mit lebenslanger Haft sowie der chemischen Kastration rechnen. Ersttäter können sich freiwillig kastrieren lassen, das bringt Haftverkürzung. Bei der chemischen Kastration werden dem Triebtäter regelmäßig Injektionen verabreicht, die die Produktion von Testosteron verringern. Auch Polens neue heimatverbundene Regierung plant Kindesmissbrauch mit chemischer Zwangskastration zu bestrafen.
Kuscheljustiz für Kinderschänder in der BRD
Anstatt hierzulande mit harter Hand gegen Sexualtäter vorzugehen, werden diese nur allzu oft von der deutschen Justiz mit Samthandschuhen angefasst. So erst wieder in einem Fall vor dem Saarbrücker Landgericht. Ein Ausländer aus Italien hat einen 15-jährigen Jungen aus dem Bekanntenkreis mindestens 54 Mal sexuell mißbraucht und erhielt hierfür eine lächerliche zweijährige Bewährungsstrafe. Der Richter Andreas Lauer verordnete noch eine Sexualtherapie und eine Geldstrafe von 2.000 Euro an. Dem heute 19-Jährigen muss er darüber hinaus noch lächerliche 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Als ob Geld die lebenslangen Qualen des Jungen wieder gut machen könnten.
Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich in ihrem 10-Punkte-Programm für eine konsequente Bestrafung bei Kapitalverbrechen, spezielle bei Kinderschändern, ein. Darunter fällt auch die Todesstrafe oder die Kastration von Wiederholungstätern.