Nürnberg: Bewährungsstrafe für linksextremen Frauenschläger

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Am 10. Juli 2015 griffen Linksextremisten im Nürnberger Stadtteil Gostenhof nach einer Demonstration ein älteres Ehepaar an. Der 26-jährige Nürnberger Linksextremist Max K. schlug damals, nach Ansicht des Amtsgericht Nürnberg, der Ehefrau mit der Faust in das Gesicht. Am 14. Juli 2016 wurde das vorbestrafte Mitglied der verfassungsfeindlichen „organisierten autonomie“ (OA) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Mittäter wurde abgetrennt.

Im Anschluss an die von der OA organisierte Kundgebung auf dem Jamnitzer Platz im vergangenen Jahr war es zu einem brutalen Übergriff auf ein älteres Ehepaar gekommen (die genauen Hintergründe und Eindrücke des Opfers werden in diesem Artikel wiedergegeben: Nürnberg: Linksextremisten verprügeln Ehepaar). Das Anwesen des damals 49-jahre alten Opfers war und ist den Linksextremisten ein Dorn im Auge. Für die verblendeten Autonomen steht das renovierte Haus als Zeichen für die sogenannte „Gentrifizierung“ des sozial schwachen Stadtteils Gostenhof. Die Tatsache, dass der alteingesessene Gostenhofer Hausbesitzer sein baufälliges Eigentum selbst, im Schweiße seines Angesichts und mithilfe von Freunden renoviert hat, blenden die totalitären Blockwarte vom linken Rand in der ihnen eigenen Oberflächlichkeit aus. Vornehmlich nehmen diese Anstoß an dem Metallzaun, den der Hausbesitzer um seinen Garten zog sowie einer Videokamera, die dieser nach zahlreichen nächtlichen Anschlägen an seinem frisch renovierten Besitztum angebrachte.

Regelmäßig organisieren die in dem Stadtteil stark vertretenen Linksextremisten Kundgebungen gegen die Gentrifizierung. Diese haben stets einen aggressiven Charakter und es kommt gerade nach den Veranstaltungen durch die aufgehetzten Besucher vermehrt zu Straftaten, wie Farbattacken, Schmierereien oder dem Einwerfen von Fensterscheiben an den vermeintlichen „Luxusetablissements“. So auch im Juli vergangenen Jahres. Etwa 20 Linksextremisten rotteten sich nach der Kundgebung zusammen und zogen zu dem umzäunten Anwesen des Opfers. Über die Megafondurchsagen aufgehetzt rüttelte die aufgehetzte linke Meute an dem Metallzaun und spucken auf das Grundstück. Der 26-jährige Max K. und weitere sportliche Genossen kletterten über den Zaun und versuchten das Tor zum Garten, von dem aus das verängstigte Ehepaar fassungslos die Vorgänge beobachtete, von innen zu öffnen. Die Ehefrau des Besitzers ging dazwischen, um zu verhindern, dass der entfesselte Mob ihr Grundstück stürmt. Nach Ansicht des Gerichts hat ihr dann der vorbestrafte K. die Brille vom Kopf gerissen und über den Zaun geschmissen. Die resolute Dame verpasste dem 26-Jährigen daraufhin eine Ohrfeige, was K. sofort mit brutalen und harten Faustschlägen in das Gesicht der Frau beantwortete. Er drückte sein Opfer gegen den Zaun wo die außen stehenden Linksextremisten an ihr zerrten. Der zur Hilfe eilende Ehemann wurde ebenfalls von den Autonomen angegriffen. K. nahm ihn in den Schwitzkasten, wo der 49-jährige mehrere Faustschläge einstecken musste. Wer den wehrlosen Mann hier schlug, konnte oder wollte das Amtsgericht jedoch in der Verhandlung nicht genau feststellen. Mehrere Hämatome und Kratzwunden waren die physischen Schäden der feigen Attacke des linken Mobs auf die Frau und ihren Ehemann. Während die Wunden mittlerweile verheilt sind, wirken psychischen Schäden noch immer nach wie die Opfer – welche als Nebenkläger auftraten – im Gerichtssaal eindrucksvoll schilderten. Vor allem die Ehefrau des Hausbesitzers leidet bis heute unter Weinanfällen, Angst und Nervosität.

Der Tatort des Überfalls am 10. Juli 2015 [Archivbild 2015]

In einer von seinem Anwalt Ingo Schmitt-Reinholtz, welcher häufig die Mandantschaft von Linksextremisten übernimmt, vorgetragenen Erklärung versuchte K. seine brutale Tat zu relativieren. Trotz des brutalen Vorgehens und der einschlägigen Vorstrafen wurde der arbeitslose linke Schläger lediglich zu einer Bewährungsstrafe von nur sieben Monaten und 120 Sozialstunden verurteilt. Der Verurteile ist seit jungen Jahren in der linksextremen Szene in Mittelfranken unterwegs. Der politische Werdegang wurde Max wohl in die Wiege gelegt, denn sein Vater ist einer der Protagonisten der verfassungsfeindlichen OA und ebenfalls mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Der mitangeklagte Felix W. – ebenfalls ein bekannter Linksextremist – zerstörte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Klingelanlage und den Briefkasten des Opfers während des Überfalls. Um eine Verurteilung kam der 22-Jährige aber mit einem Trick vorerst herum. Sein Rechtsbeistand behauptete, Felix W. wäre von seinem Zwillingsbruder Benjamin W. kaum zu unterscheiden. Das Gericht ließ sich durch den Taschenspielertrick beeinflussen und trennte das Verfahren ab. Die gleiche Masche zog W. einige Wochen zuvor bei einem Prozess vor dem Amtsgericht in Fürth ab. Hier wurde ihm – im Rahmen einer rechtswidrigen Blockade gegen die Kundgebung des „III. Weges“ am 18. April 2015 – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. W. lies damals durch den Anwalt Ingo Schmitt-Rheinholz – welcher in dem Verfahren eigentlich einen anderen Mandanten vertrat – ein Foto vorlegen. Auf diesem hatten die Zwillingsbrüder ihr äußeres Erscheinungsbild (wie Haarfarbe und Frisur) nachträglich angeglichen. Zur Tatzeit waren die beiden zwar nach Aktennotizen von Polizeibeamten aufgrund der unterschiedlichen Frisur gut zu unterscheiden. Das Amtsgericht Fürth stellte das Verfahren gegen W. trotzdem ein.

Die lächerliche Strafe gegen den vorbestraften linkskriminellen Frauenschläger beweist wieder einmal nur, dass linkskriminelle Gewalttäter in Franken Narrenfreiheit besitzen. Auch für die Nebenkläger dürfte das Urteil eine Enttäuschung sein. Zumal durch die geringe Strafe sich weitere feige Täter zu kriminellen Aktionen motiviert fühlen werden. Zu befürchten haben sie von der auf dem linken Auge blinden Justiz nicht viel.

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